18

Verfügbarkeit trotz Teilzeit-Studiums in Deutschland

BIRGITSDOUTZ

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat einem Arbeitslosen das Arbeitslosengeld mangels Verfügbarkeit abgelehnt und dies damit begründet, dass er aufgrund seines Studiums in Deutschland der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehe. Dagegen brachte der Arbeitslose vor, dass er dem Studium lediglich an den Wochentagen Montag bis Mittwoch im Ausmaß von zehn Wochenstunden nachgehe. Das AMS hat die Beschwerde abgewiesen und darauf hingewiesen, dass er der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehe, da den Leistungsbeziehern die Annahme einer üblicherweise angebotenen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich sein muss und es für HTL-Absolventen im Bereich Chemie keine Teilzeitstellen gebe. Es wäre laut AMS lediglich aufgrund seiner Verfügbarkeit von Donnerstag bis Sonntag eine Beschäftigung im Ausmaß von 20 Wochenstunden im Fremdenverkehr möglich.

Das BVwG hat der dagegen erhobenen Beschwerde stattgegeben und den angefochtenen Bescheid aufgehoben. Begründet hat das BVwG die E damit, dass ein Arbeitsloser die Anspruchsvoraussetzung der Verfügbarkeit nur dann erfüllt, wenn er bereit und in der Lage ist, jederzeit eine sich bietende Arbeitsmöglichkeit zumindest im Umfang der Verfügbarkeitsgrenze (20 Stunden gem § 7 Abs 1 Z 3 iVm Abs 7 AlVG) tatsächlich aufzunehmen und nicht zB durch eine anderweitige zeitliche Inanspruchnahme (Erwerbstätigkeit, umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit, Pflege naher Angehöriger usw) oder allenfalls bestehende rechtliche Hindernisse daran gehindert ist. Das Fehlen der Verfügbarkeit ergibt sich aus Umständen, wonach in aller Regel angenommen werden kann, dass der Arbeitslose nicht an einer entsprechenden neuen Beschäftigung, sondern vorwiegend an anderen Zielen interessiert ist (vgl Krapf/Keul, AlVG, 11. Lfg, § 7 Rz 162/4). Dieser Feststellung ist in diesem Fall laut BVwG nicht zu folgen, da sich der Arbeitslose werktags von Donnerstag bis Samstag zur Aufnahme einer seiner Ausbildung entsprechenden Beschäftigung bereithält und sein zusätzliches freiwilliges Engagement, das sich ohnehin auf die Wochenenden bzw Abendstunden konzentriert, jedenfalls einer Beschäftigung unterordnet. Im Großraum Wien existieren den Feststellungen zufolge 35 internationale Industriebetriebe, die üblicherweise Stellen – darunter auch Teilzeitstellen – im Bereich Chemie-Betriebsmanagement und Marketing anbieten. Zudem hat der Beschwerdeführer angegeben, erforderlichenfalls auch eine Vollzeitbeschäftigung anzunehmen und dafür sein Studium zu unterbrechen. Weiters führt das BVwG aus, dass das AMS selbst eingeräumt habe, dass in der verbleibenden Zeit eine Vermittlung im Gastgewerbe und Tourismus in Betracht kommt, weswegen die Verfügbarkeit schon aus diesem Grund zu bejahen ist.