Resch/Wallner
(Hrsg) Handbuch Medizinrecht

2. Auflage, LexisNexis Verlag, Wien 2015, 1.452 Seiten, € 279,-

ANNALISAENGELHART

Das nunmehr in zweiter Auflage erschienene „Handbuch Medizinrecht” beinhaltet 39 Kapitel und wurde im Vergleich zur Vorauflage um acht Beiträge erweitert. Dabei wurde vor allem das Berufsrecht ausgebaut. Anstatt des Kapitels „Berufsrecht der nichtärztlichen Berufe“ von Bernhard Albert finden sich nun gesonderte Darstellungen zu jenem der ZahnärztInnen, der PsychotherapeutInnen, PsychologInnen und MusiktherapeutInnen, des medizinischen- technischen Dienstes, der Hebammen und dem der Assistenzberufe. Hinzugekommen ist weiters die Abhandlung von Werner Fischl, der sich mit den privaten Krankenanstalten und inhaltlich vorwiegend mit der privaten Krankenanstaltenfinanzierung und dem PRIKRAF auseinandersetzt. Mit Kapitel 13, „ Medizinische Universitäten/Fakultäten“ (Manfred Novak), wurde ebenso ein neues Themengebiet aufgenommen. Darin werden ua die organisatorischen Feinheiten der Medizinischen Universitäten aufgrund des Parallelbetriebs von Spital und wissenschaftlicher Einrichtung, die Ethikkommission sowie die Studien an Medizinischen Universitäten behandelt. Das erste Mal in der zweiten Auflage enthalten ist auch der Abschnitt zu „Recht und Pflege“ von Walter J. Pfeil. Dieser beinhaltet eine ausführliche Behandlung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und der möglichen Leistungen bis hin zur Erörterung der Problemlagen bei der Betreuung in stationären Einrichtungen sowie bei Betreuung von zu Hause.

Bereits anhand der neu hinzugekommenen Kapitel zeigt sich, dass das Handbuch Medizinrecht eine große Bandbreite an Themengebieten aufweist. Letztere reichen von Gesundheitsrecht und Verfassung über zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Medizinrecht sowie strafrechtlich relevanten Aspekten, Krankenanstaltenrecht und dem Berufsrecht medizinischer Berufe bis hin zu Ethik und Recht. Diese thematische Breite sowie die Bearbeitung durch eine Vielzahl von AutorInnen aus Wissenschaft und Praxis tragen dazu bei, dass sich die einzelnen Kapitel hinsichtlich Umfang und Tiefe stark unterscheiden. Demnach sind zB die Beiträge zum Krankenanstaltenrecht oder auch zum Berufsrecht der ÄrztInnen ausführlicher ausgestaltet als das Krankenanstaltenarbeitszeitrecht oder das Berufsrecht der medizinischen Assistenzberufe.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Werk dem Anspruch, der Leserschaft fundierte Lösungsansätze der auftretenden Rechtsprobleme unter Einschluss der relevanten Rsp und Literatur zu bieten, auf jeden Fall gerecht wird. Das Handbuch Medizinrecht stellt daher, auch wenn eine erschöpfende Aufarbeitung aller Querschnittsmaterien des Medizinrechts aufgrund der Weite und Komplexität nicht möglich erscheint, ein wissenschaftlich fundiertes Werk für die Praxis dar, das umfangreiche und schnelle Informationen bietet.