SonntagVorübergehende Invalidität nach dem SRÄG 2012

Linde Verlag, Wien 2015, 80 Seiten, kartoniert, € 19,-

HELMUTIVANSITS

Wie kaum ein anderer Jurist hat sich Martin Sonntag in den letzten Jahren mit den juristischen Implikationen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 (SRÄG 2012) auseinandergesetzt. Zu diesem Thema hat er zahlreiche Aufsätze verfasst und in namhaften Fachzeitschriften publiziert und Referate gehalten. Er hat darin die vielfältigen Rechtsprobleme des materiellen und – was als Richter des OLG Wien naheliegend ist – des Verfahrensrechts lösungsorientiert aufbereitet.

Der vorliegende Band über die „Vorübergehende Invalidität nach dem SRÄG 2012“ ist am Treffendsten wohl als eine (vorläufige) Zusammenfassung seiner bisherigen rechtswissenschaftlichen Arbeiten auf diesem Gebiet zu sehen. Die systematische und nachvollziehbare Bearbeitung dieser Rechtsfragen hat sehr wesentlich die Meinungsbildung in den maßgeblichen Verfahrensfragen beeinflusst. Freilich: Das SRÄG 2012 in allen seinen Nuancen zu begreifen, ist in der Tat ein dynamischer Prozess, jede nähere Befassung mit dem Gesetz, nahezu jeder neue Sachverhalt und jede Gerichtsentscheidung werfen neue Fragen auf, so dass davon auszugehen ist, dass dem vorliegenden Band schon bald eine neue Auflage folgen wird.

Im Bereich der „vorübergehenden Invalidität“ sind es Pensionsversicherungsträger und Krankenkassen, die sich die Zuständigkeit für das Rehabilitationsgeld teilen, was zu erheblichen Abgrenzungsfragen geführt hat. Wie sich erst jüngst wieder in einem Workshop der Arbeiterkammer Wien zum Thema „ Rehabilitationsgeld“ gezeigt hat, sind auf viele Fragen (wie etwa zum Leistungsexport von Rehabilitationsgeld) keine abschließenden Antworten möglich. Viele dieser Rechtsfragen werden erst vom OGH oder auch vom EuGH entschieden werden.

Das Rehabilitationsgeld wurde in erster Linie deshalb im Leistungssystem der KV aufgenommen,62 um es von einer Dauerleistung (Pension) abzuheben und die Motivation für medizinische und rehabilitative Maßnahmen für Leistungsbezieher und Krankenkassen zu heben.

Die Schlüsselmaßnahme des SRÄG 2012 ist daher auch nicht das Rehabilitationsgeld, sondern das Case-Management (Fallmanagement), das im Rahmen individueller Versorgungspläne den Betroffenen jene Leistungen (Krankenbehandlung, medizinische Rehabilitation) zur Verfügung stellen soll, die am Ende ein „Return to work“ ermöglichen. In der Früherfassung von Invaliditätsfällen und rechtzeitigen Maßnahmen zur Verhinderung von (auch vorübergehender) Invalidität ist der Hebel anzusetzen. Dieser Aspekt kommt im Buch etwas zu kurz, zumal die Umsetzung dieser Zielsetzung noch unzureichend ist.

Im vorliegenden Band ist es dem Autor dennoch ganz hervorragend gelungen, auf alle wichtigen rechtlichen Aspekte einzugehen. Es ist ohne Zweifel ein für die Rechtsanwendung, aber auch für die rechtspolitische Reflexion wertvoller Arbeitsbehelf geworden.