Meinel/Heyn/HermsTeilzeit und Befristungsgesetz – TzBfG – Kommentar
5. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2015 XXI, 633 Seiten, Leinen, € 55,-
Meinel/Heyn/HermsTeilzeit und Befristungsgesetz – TzBfG – Kommentar
In der aktuellen Auflage ihres Kommentars zum deutschen TzBfG berücksichtigen Gernod Meinel, Judith Heyn und Sascha Herms etwa das im Schrifttum als „Rechtsmissbrauchsampel“ bezeichnete neue Prüfungskonzept des BAG zu Kettenbefristungen, welches aufgrund der Judikatur des EuGH seit der Rs Kücük (C-586/10) entwickelt worden ist. Ebenso wurden jene Änderungen eingearbeitet, die sich durch die Einführung weiterer Gesetze („Elterngeld Plus-Gesetz“, und das so genannte „Familienpflegezeitgesetz“) im Teilzeitrecht ergeben hatten.
Entsprechend der Absicht der Autorin und der beiden Autoren, ein Werk auch für die Praxis zu schaffen, gestaltet sich der Aufbau. Nach dem sinnvollen Abdruck des Gesetzestextes zu Beginn werden in dem Kapitel „Einleitung“ umfassend die rechtlichen Grundlagen (Verfassungsrecht, Unionsrecht, Gesetzgebungsverfahren etc) des TzBfG dargestellt. Bei der Kommentierung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen wird auf eine umfassende Darstellung der Rsp des BAG Wert gelegt und es werden an passender Stelle immer wieder Hinweise für die praktische Anwendung gegeben. Die Darstellung verschiedener Lehrmeinungen bleibt dadurch teilweise etwas zurück, jedoch ist positiv anzumerken, dass sich die Autorin und die beiden Autoren häufig auch selbst kritisch zu Rechtsauffassungen oder Entscheidungen äußern. Als nützlich erweisen sich schließlich die europäischen Richtlinien und die gesetzlichen Vorschriften, die in den Anhängen nachgeschlagen werden können.
Abschließend kann festgehalten werden, dass aufgrund der unterschiedlichen Umsetzung der Teilzeit- RL (RL 97/81/EG) und der Befristungs-RL (RL 1990/70/EG) aus der Lektüre zwar nur sehr eingeschränkt Erkenntnisse für die österreichische Rechtslage gewonnen werden können. Der Kommentar eignet sich jedoch bestens dazu, um sich einen umfassenden Überblick über die deutsche Rechtslage zu verschaffen, zumal er auch in einer einfachen und verständlichen Sprache verfasst wurde und präzise die wesentlichen Inhalte wiedergibt.