HartigAltersdiskriminierung im öffentlichen Dienst

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2014, 568 Seiten, gebunden, € 102,80

HELMUTZIEHENSACK

Beruhend auf seiner Dissertation bietet das Buch Christian Hartigs eine umfassende Darstellung der Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst in der BRD. Trotz diverser nicht unerheblicher Unterschiede erlangt das Werk auch für die österreichische Rechtslage gewisse Bedeutung. Das Werk gliedert sich in fünf Teile, nämlich die Einleitung, die Darlegung der altersspezifischen Regelungen im Recht der öffentlichen Dienstverhältnisse (92-185), die Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit dem Grundgesetz (insb dem speziellen Gleich- heitssatz des Art 33 Abs 2 GG [gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst] und dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG), also dem bundesdeutschen Äquivalent zum österreichischen B-VG, also der Verfassung, dem 4. Teil über die Vereinbarkeit altersspezifischer Regelungen mit dem Unionsund Völkerrecht sowie dem fünften Teil über das Resümee.

Die Laufbahnen des öffentlichen Diensts weisen/ wiesen zahlreiche altersspezifische Anknüpfungspunkte auf, etwa bei Einstellung, Beförderung/ Aufstieg, Arbeitszeit, Urlaub und Besoldung bis hin zur Pensionierung. Wenig verwunderlich konstatiert Hartig, dass sich ein Großteil der Differenzierung des öffentlichen Dienstrechtes (der BRD) nach dem Alter der Bewerber und Bediensteten als verfassungs- und unionsrechtswidrig erweist (533). Es bedarf daher der gesetzlichen Novellierung, um hier einen rechtskonformen Standard herzustellen. Interessant erscheinen die vom Autor präsentierten möglichen alternativen Regelungskonzepte für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung des öffentlichen Diensts (536-543). Die Anknüpfung an das Lebensalter wurde mittlerweile ja auch in der BRD zu Gunsten einer Anknüpfung an das Dienstalter aufgegeben (537).64

Von besonderem (Mehr-)Wert auch für die österreichische Rechtslage erweisen sich die Ausführungen zur Vereinbarkeit der deutschen Rechtslage mit dem EU-Recht. So wird insb die RL 2000/78/EG (Gleichbehandlungsrahmen- RL) als Kriterium und Messlatte herangezogen (379 ff), weiters aber auch anhand des Primärrechts der EU die Prüfung angesetzt (358 ff). Gerade diese machen das Interesse des vorliegenden Werkes auch für den österreichischen Markt aus, weshalb gerne die Leseempfehlung ausgesprochen wird.