Auer-Mayer/Schrattbauer/Widy (Hrsg)Behinderteneinstellungsgesetz

8. Auflage, Verlag des ÖGB, Wien 2016, 920 Seiten, broschiert, € 78,–

SARANADINEPÖCHEIM (WIEN)

Der bereits in der achten Auflage und nunmehr von Günther Widy in aktualisierter Form herausgegebene Kommentar schafft es in dieser Neuauflage, wie bereits in den Auflagen zuvor, die seit der Letztauflage entstandenen Gesetzesnovellierungen in übersichtlicher Weise darzustellen sowie auch zwischenzeitig ergangene Rsp und Literatur in gewohnter Weise, insb in den Erläuterungen, zu verankern. Durch Susanne Auer-Mayer und Birgit Schrattbauer konnten für diesen Kommentar zwei neue Mitautorinnen gewonnen werden, worauf Widy in seinem Vorwort Bezug nimmt.

Seit der Letztauflage im Jahr 2011 gab es wesentliche Gesetzesnovellierungen, wie beispielsweise die mit 1.1.2014 in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeit, die im Anwendungsfeld des BEinstG ihren Niederschlag im Rechtsmittelverfahren fand. Dadurch kam es zur Abschaffung der Berufungskommission und der Bundesberufungskommission sowie der damit verbundenen ersatzlosen Streichung der §§ 13a bis 13g und einer Neuregelung des § 19a BEinstG. Anstelle der Berufung wurde die Beschwerde als Rechtsmittel eingeführt und gleichzeitig die damit verbundene Einbringungsfrist für das Rechtsmittel auf sechs Wochen verlängert. Ebenso wurde die Kurzbezeichnung Sozialministeriumsservice für das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen geschaffen. Den AutorInnen gelingt es, dem Leser nicht nur die gesetzlichen Neuerungen näher zu bringen, sondern auch durch die Einbeziehung von zentralen Entscheidungen der Rsp, wie beispielsweise der Möglichkeit auf die Begünstigteneigenschaft zu verzichten, dieser im Rahmen der Erläuterungen einen zentralen Stellenwert einzuräumen. Sohin kann der bereits in der achten Auflage erscheinende Kommentar wohl als Standardwerk für PraktikerInnen und Interessierte im Bereich des BEinstG bezeichnet werden.

Das gegenständliche Werk ist, wie im Inhaltsverzeichnis klar ersichtlich, neben dem Abkürzungsverzeichnis, Vorwort, Literaturverzeichnis und dem Gesetzestext des BEinstG in drei Hauptteile untergliedert. Dadurch behält das Werk auch in seiner achten Auflage seine bisherige Übersichtlichkeit klar bei. Im zweiten Teil dieser Neuauflage wurden bei der Übersicht der Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen neue Untergliederungen bzw auch neue Unterpunkte geschaffen. Diese zusätzlichen Untergliederungen tragen zu einer noch klareren Struktur und besseren Übersichtlichkeit bei.

Der erste, von Widy verfasste Teil setzt sich mit der Behinderteneinstellung in Österreich auseinander. Nach Wiedergabe des Gesetzeswortlautes beinhaltet dieser Teil zu Anfang einen kurzen Abriss der Entwicklung der beruflichen Rehabilitation. Lobenswert zu erwähnen ist, dass dabei beispielsweise nicht nur auf die mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 eingeführte „Invaliditätspension Neu“ Bezug genommen, sondern auch die seit dem Erscheinen der siebenten Auflage des Kommentars neu eingeführte und seit dem Schuljahr 2016/17 verankerte Ausbildungspflicht bis 18 in anschaulicher Weise dargestellt wird. Immer unter dem Aspekt bzw unter Bezugnahme auf Menschen mit Behinderung bieten dieser Abschnitt sowie auch die weiteren Abschnitte des ersten Teils einen informativen Einblick in die historischen und politischen Entwicklungen im Bereich der Behinderteneinstellung. Weiters finden sich im ersten Teil des Kommentars die Entwicklung des BEinstG, verfassungsrechtliche Grundlagen sowie eine Chronologie der Gesetzesänderungen auf dem Gebiet der Behinderteneinstellung. Die Chronologie der Gesetzesänderungen enthält ab Pkt 86. jene Novellierungen, die seit der letzten Auflage dieses Kommentars erfolgten. In bewährter Form ist es dabei gelungen, die wesentlichen Inhalte der jeweiligen Gesetzesänderung anzuführen sowie durch kurze und fundierte Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung einzelner Bestimmungen die Hintergründe der Gesetzesentwicklung systematisch zu veranschaulichen und dadurch dem Leser einen komprimierten sowie gleichzeitig verständlichen Überblick zu vermitteln.

Der zweite Teil, der auch der umfassendste Teil des Kommentars ist, beinhaltet Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen des BEinstG. In dieser Auflage wurden die Erläuterungen zu einzelnen Paragraphen in gewohnter Weise zusätzlich um die seit der Letztauflage ergangene Rsp und Literatur in umfangreicher Weise ergänzt. Besonders erfreulich ist es, dass zu § 14 BEinstG und der dazu ergangenen Rsp, nämlich der Möglichkeit, auf die Behinderteneigenschaft zu verzichten, in den Erläuterungen zu dieser Bestimmung durch die Schaffung eines eigenen Unterpunktes auf dieses Thema eingegangen wird. Den AutorInnen gelingt es in den Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen, auch durch die Beiträge von Susanne Auer-Mayer und Brigit Schrattbauer, dem Leser in ausgewogener Weise unter Bezugnahme auf Lehre und Praxis die gesetzlichen Bestimmungen und die damit verbundene Rsp näher zu bringen.

Durch die im dritten Teil abgedruckten Anhänge, wie die UN-Behindertenrechts-Konvention, Übergangsbestimmungen zu einzelnen Gesetzen sowie weitere in diesem Bereich relevante Verordnungen, stellt dieses Werk ein fundiertes Nachschlagewerk für die Praxis dar. Ebenso ist die im Anhang enthaltene Einschätzungsverordnung für die Praxis besonders wertvoll, um auch Anhaltspunkte für die Einschätzung des Grades der Behinderung zu bieten.

Wie bereits bei der siebenten Auflage erwirbt man ebenso mit dem Kauf dieser gedruckten Ausgabe ein e-book für PC, Laptop oder auch Tablet. Im Vergleich zu den vorherigen Auflagen wurde in diesem Werk jedoch bewusst von einem Stichwortverzeichnis Abstand genommen. Bereits im Vorwort des Herausgebers findet sich der entsprechende Hinweis. Trotz des Umstandes, dass wie vom Herausgeber im Vorwort erwähnt, weitere Unterpunkte bei den Erläuterungen eingeführt wurden und der Kommentar als e-book erscheint, könnte durch ein Stichwortverzeichnis in der Praxis ein rasches Nachschlagen im Bedarfsfall, insb aufgrund des Umfangs dieses Werks, erleichtert werden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auch die achte Auflage des Kommentars nicht nur ein Arbeitsbehelf für jene ist, welche in der beruflichen Praxis mit der Materie betraut sind, sondern auch einen Wegweiser für an der Materie Interessierte darstellt.75