Zum 60. Geburtstag von Christoph Klein
Zum 60. Geburtstag von Christoph Klein
Am 12.1.2018 hat Christoph Klein sein 60. Lebensjahr vollendet. Als einer ihrer beiden Schriftleiter hat er die Gestaltung und die erfolgreiche Entwicklung dieser Zeitschrift in den letzten Jahren entscheidend mitgeprägt. Als Direktor der Arbeiterkammer Wien und damit auch der Bundesarbeitskammer bekleidet er eine der wichtigsten Funktionen, welche die Organisationen der Interessenvertretung der AN in Österreich zu vergeben haben.
Christoph Klein, in Salzburg geboren und aufgewachsen, hat seine Karriere an der Universität seiner Heimatstadt begonnen. Über die Publizistik und Germanistik hat er an die Rechtswissenschaftliche Fakultät gefunden und ist dort alsbald Theo Mayer-Maly aufgefallen, der stets ein Faible für kritische Geister hatte und gerne „Linke“ verschiedenster Schattierungen gefördert, ja nicht selten – in einem damals nicht immer offenen Fakultätsklima – seine schützende Hand über sie gehalten hat. Als Studien- und dann Vertragsassistent bei Mayer-Maly lernte Christoph Klein wissenschaftliches Arbeiten ebenso wie systemisches Denken über die Fachgrenzen hinweg. Davon zeugt bereits sein eindrucksvoller literarischer Erstling „Der dienstbedingte Sachschaden des Arbeitnehmers“, der in
erschienen ist und mit dem Verweis endet, dass inzwischen der OGH (in seiner Leitentscheidung zur Risikohaftung:Salzburg und der universitäre Rahmen sind dem frischgebackenen Dr. Klein rasch zu eng geworden. Nach einem Postgraduate-Studium und einem arbeitsrechtlichen Forschungsprojekt in Stockholm ist er in der Arbeiterkammer Wien gelandet und dort bald zum stellvertretenden Leiter der Abteilung Sozialpolitik und in der Folge zum Leiter des Bereichs Soziales aufgestiegen. Dabei hat er sich gleichermaßen als exzellenter Rechtsexperte (stellvertretend für seine zahlreichen Arbeiten sei hier nur seine Kommentierung zum AZG genannt – zuletzt gemeinsam mit Gerda Heilegger 2016 in 4. Auflage erschienen) und konsequenter Interessenvertreter profiliert: Mit seiner verbindlichen, ja verbindenden Art, gepaart mit strategischer Weitsicht sowie der Fähigkeit zu scharfer Analyse und stringenter Argumentation hat er sich in unzähligen Runden mit anderen Sozialpartnern und RegierungsvertreterInnen bewährt und nicht nur eine große Begabung als Verhandler, sondern auch besondere Managementqualitäten unter Beweis gestellt.
Daher war es nicht überraschend, dass er 2009 als Generaldirektor-Stellvertreter in den Hauptverband der Sozialversicherungsträger berufen wurde. Dort hat er wichtige Projekte auf den Weg gebracht (nach außen etwa die Verankerung von Langfriststrategien der österreichischen SV zu psychischer Gesundheit und Kinder- und Jugendgesundheit, und nach innen eine große Dienstrechtsreform). Dennoch dürfte sein (berufliches) Herz der Interessenvertretung der AN gehören, kehrte er doch 2013 in die Arbeiterkammer Wien zurück, die er seit 2016 auch leitet.
Bereits 2015, und damit hat sich ein anderer Kreis geschlossen, ist ihm von der Universität Salzburg die Honorarprofessur für Arbeitsrecht verliehen worden. Als Leiter jenes Fachbereichs, dem Prof. Klein zugehört, ist es mir wichtig zu betonen, dass es auch für uns und die Universität insgesamt eine große Ehre ist, einen der – in Wissenschaft und Praxis – renommiertesten Arbeitsrechtler Österreichs in unserem Team zu haben. Der rege Zuspruch und die begeisterten Reaktionen unserer Studierenden bestätigen im Übrigen sein rhetorisches Talent und didaktische Fähigkeiten, um die ihn einige hauptberufliche UniversitätslehrerInnen beneiden.
Dass er – auch – bei den Studierenden gut ankommt, hat freilich nicht zuletzt damit zu tun, dass Christoph Klein ein sehr lieber Mensch ist, der auch gut zuhören kann und breit gefächerte Interessen und Neigungen hat. Er ist kulturaffin und humorvoll, er ist sportlich (als einer, der seine „Surfkarriere“ schon lange beendet hat, bin ich doch ein wenig neidisch, wie er immer noch Wind und Wellen trotzen kann), aber auch ein Weinliebhaber. Vor allem aber ist er ein Familienmensch: Ob ihm das offenkundig so gut gelingt, weil oder obwohl seine Frau eine der führenden Arbeitsrechtlerinnen des Landes ist, wage ich nicht zu beurteilen, zumal ich mich glücklich schätzen darf, mit beiden befreundet zu sein.
Wenn ich daher Hon.-Prof. Dir. Dr. Christoph Klein auf diesem Weg alles erdenklich Gute zum 60. Geburtstag wünsche, mache ich das zunächst ganz persönlich als Freund und (ehemaliger bzw nun wieder und umso engerer) universitärer Kollege. Diese Gratulation leiste ich aber auch im Namen unseres Fachbereichs und unserer Studierenden, die sich noch viele spannende Vorträge und Lehrveranstaltungen erwarten. Und schließlich darf ich als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats, langjähriger Autor und nicht zuletzt auch Leser der DRdA – und damit hoffentlich im Namen aller, der diese Zeitschrift wichtig ist – gratulieren und das mit dem Wunsch verbinden, dass uns die fachlich so ersprießliche und menschlich so angenehme Verbindung mit Christoph Klein auch auf dieser Ebene noch lange erhalten bleiben möge.69