WarterCrowdwork

Verlag des ÖGB, Wien 2016, 385 Seiten, kartoniert, € 36,–

KATRINWETSCH (SALZBURG)

Neben Begriffen wie „Arbeit 4.0“, dem „Internet der Dinge“ und „Big Data“ taucht in der Diskussion um die Arbeitsorganisation häufig ein weiteres Schlagwort auf, das in engem Zusammenhang mit der Digitalisierungswelle steht: Crowdwork. Crowdwork ist ein relativ junges Phänomen und hat sich insb in den letzten Jahren weitgehend unbemerkt zu einem beachtlichen Markt entwickelt, der sich breiter Beliebtheit erfreut. Das vorliegende Buch von Johannes Warter, das im Jahr 2016 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien als Dissertation angenommen wurde, beleuchtet auf insgesamt 385 Seiten erstmals ausführlich die zugrunde liegenden Rechtsprobleme, die sich83mit Crowdwork als neuer Form der Arbeitsorganisation stellen. Soweit ersichtlich, handelte es sich um die erste zusammenhängende Untersuchung zu diesem Thema überhaupt, auch in der deutschen Fachliteratur existierte kein vergleichbares Pendant. Nach einer vom Autor zitierten Definition des Eurofoundberichts (Eurofound, New Forms of Employment 107) ist Crowdwork eine „neuartige Organisationsform von Arbeit, bei der Internetplattformen verwendet werden, um Organisationen oder Individuen Zugang zu einer undefinierten und unbekannten Gruppe von Personen zu ermöglichen, die auf dieser Plattform bestimmte Probleme lösen oder bestimmte Dienstleistungen oder Produkte im Austausch gegen Entgelt bereitstellen“. Damit geht es bei Crowdwork grundsätzlich um die Auslagerung von Arbeitsleistungen („sogenanntes Crowdsourcing“), die üblicherweise von im Betrieb angestellten MitarbeiterInnen erledigt wurden, an eine unbestimmte Anzahl potentiell Interessierter (sogenannte CrowdworkerInnen) in einen sogenannten „virtuellen Raum“ (sogenannte „Crowdwork-Plattform“). Prominente Beispiele für solche Crowdwork-Plattformen sind etwa Amazon Mechanical Turk (AMT), Clickworker, 99design Inno-Centive, oder CrowdLang.

Inhaltlich bietet der Autor dem/der LeserIn nach einer kurzen Einleitung im ersten Teil des Buches (1. Teil: Sachverhalt) einen profunden Überblick über den Begriff und das Phänomen Crowdwork. Interessant ist dabei vor allem die Darstellung der Interessen und Motive der CrowdworkerInnen, die sowohl die Risiken als auch Chancen dieser neuen Form der Arbeitsorganisation erkennen lassen. Im Anschluss daran hebt Warter (die oben genannten) Crowdwork-Plattformen anhand von Beispielen hervor. An dieser Stelle sei auch die Aufbereitung des gesamten Buches hervorgehoben, der Text wird durch eine gelungene grafische Gestaltung (ua Screenshots der jeweiligen Plattformen) anschaulich dargestellt und prägt sich dadurch sehr gut ein. Insgesamt gibt der erste Teil des Buches dem/der LeserIn ein umfassendes und gutes Bild der Wirkungszusammenhänge von Crowdwork.

Der Hauptakzent des Buches liegt eindeutig im zweiten Teil des Buches (2. Teil: Rechtliche Einordnung), worin sich der Autor tiefgehend und umfassend mit der rechtlichen Beurteilung der Arbeitsleistung bei Crowdwork auseinandersetzt. Dazu untersucht Warter zunächst, inwiefern neue Sachverhalte und moderne Erscheinungsformen der Arbeitsorganisation an bereits bestehenden Regeln festzumachen sind. Ausführlich erklärt der Autor auch die vertragsrechtliche Gestaltung von Crowdwork und geht in einem weiteren Schritt der Frage nach, ob CrowdworkerInnen in Österreich unter den AN-Begriff und dementsprechend auch unter den Schutzbereich des Arbeitsrechts fallen. Soweit Warter dies im Ergebnis verneinte, zog er in der weiteren Prüfung eine mögliche Anwendung der Regelungen zur AN-Ähnlichkeit und des Heimarbeitsgesetzes auf CrowdworkerInnen in Betracht. Der Lösungsvorschlag Warters, Crowdwork im Bereich der Heimarbeit zu regulieren, also das HeimArbG auszuweiten, ist aufgrund der ausführlich dargestellten Parallelen ein gangbarer Weg. Dafür spricht auch, dass viele Rechtsordnungen Heimarbeitsgesetze kennen. Ob der Gesetzgeber diesen Vorschlag aufnimmt, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist zu hoffen, dass die Schutzbedürftigkeit vieler CrowdworkerInnen (zeitnah) erkannt wird.

Daran anknüpfend setzt sich der Autor mit der Problematik (und den Grenzen) des „dreipersonalen Verhältnisses“ durch die Miteinbeziehung von sogenannten „Vermittlungsplattformen“ bei Crowdwork, das vom herkömmlichen dualen Konzept des allgemeinen bzw arbeitsrechtlichen Vertragsrechts abweicht, auseinander. Dabei stellt Warter insb die Fragen, wer von den drei involvierten Parteien (CrowdworkerInnen, Crowdwork-Plattform, CrowdsourcerInnen) die Vertragsparteien sind, wer mit wem einen Vertrag abschließt und ob hier überhaupt ein Arbeitsvertrag vorliegt.

Im nächsten Unterkapitel umreißt der Autor überblicksartig die sozialrechtlichen Aspekte von Crowdwork, erläutert dabei einerseits die bestehenden Möglichkeiten der Einordnung von Crowdwork in die sozialversicherungsrechtliche Pflichtversicherung und gibt einen (kurzen) Ausblick zu grenzüberschreitenden Crowdwork-Sachverhalten. Weil der Crowdwork-Prozess von der jeweiligen Crowdwork-Plattform selbst gestaltet wird und im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der einzelnen Plattformen Ablauf und Konkretisierung des Prozesses vorgenommen werden, geht der Autor im Kapitel „Zivilrecht und Vertragsklauseln“ auch auf das typischerweise entstehende Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien durch die Verwendung von AGB ein und untersucht ausgewählte Klauseln aktuell verwendeter AGB der Plattformen AMT, Clockworker, InnoCentive und 99designs auf ihre Rechtmäßigkeit. Viele der verwendeten Klauseln sind dabei freilich nicht durchsetzbar, dennoch bleibt der auf diese Weise gewährte Schutz unverkennbar hinter dem arbeitsrechtlichen Schutz zurück.

Warter schließt den zweiten Teil seines Werkes mit Ausführungen zum Kollisionsrecht, insb mit Antworten zu der Frage, welches Recht und welcher Gerichtsstand bei Auslandssachverhalten anzuwenden ist und ob die Beziehung zwischen CrowdworkerInnen und AuftraggeberInnen unter Art 6 Rom I-VO oder Art 8 Rom I-VO fallen. Die Frage, ob eine betriebliche Interessenvertretung in einem „virtuellen Betrieb“ bei plattformbasiertem Arbeiten im Rahmen des österreichischen (Arbeits-)Rechts möglich wäre, wird im vorliegenden Buch nicht beantwortet.

Im dritten und kürzesten Teil (3. Teil: Ansätze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen) stellt der Autor rechtspolitische Überlegungen und Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für CrowdworkerInnen an und plädiert für eine bessere Organisation der CrowdworkerInnen, um eine Verbesserung der derzeitigen Arbeitsbedingungen zu erreichen. Warter ist mE vor allem darin zuzustimmen, dass ein wichtiges (kurzfristiges) Ziel die Schaffung von fairen Arbeitsbedingungen sein muss, wozu auch eine angemessene Bezahlung und die Abgeltung von Nebenkosten zählen. Problematisch ist dabei insb der fehlende einheitliche Status für CrowdworkerInnen, der zu hoher Rechtsunsicherheit und der damit verbundenen Gefahr einer zunehmenden Prekarisierung der Arbeitsbedingungen führt. Zwiespältig ist dabei der Aspekt der Entlohnung zu beurteilen: Denn durch eine transnationale Ausschreibung einer Aufgabe über eine Crowdwork-Plattform sind auch CrowdworkerInnen aus Ländern mit einem allgemein niedrigeren Entlohnungsniveau im unmittelbaren Wettbewerb. Zudem sind AN-Schutzbe-84stimmungen in den meisten Geschäftsbedingungen der Crowdwork-Plattformen nicht vorgesehen, oftmals liegt der Stundenlohn weit unter dem Mindestlohn, auch die Einhaltung der Arbeitszeiten wird nicht kontrolliert bzw wird Nachtarbeit nicht separat entlohnt. Daher sollten von gesetzgeberischer Seite rechtzeitig Anstrengungen unternommen werden, um den Schutz der modernen Realität der derzeitigen Arbeitsmärkte anzupassen.

Zusammengefasst ist dem Autor ein leicht verständliches und doch hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügendes Buch gelungen, das eine fundierte und kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Crowdwork bietet. Zur besseren Verständlichkeit tragen auch in hohem Maß die grafische Gestaltung und die gut positionierten Abbildungen bei. Das Buch bietet aufgrund seiner guten Strukturierung auch einem Leser, der wenig Zeit hat, das gesamte Buch von Anfang bis Ende zu studieren bzw nur Interesse an konkreten Teilaspekten des Werkes hat, einen schnellen Überblick über die behandelten Themengebiete. So schließt der Autor die einzelnen Teile seiner Untersuchungen stets mit einer Zusammenfassung, die die wichtigen Punkte des jeweiligen Kapitels resümiert, was die Lektüre des Buches für den/die LeserIn erleichtert. Abschließend ist daher festzuhalten, dass das Buch einen überaus interessanten Einblick zum Thema „Crowdwork“ gibt, weshalb es jedem wärmstens empfohlen werden kann, der sich mit diesen spannenden Entwicklungen des Arbeitsrechts auseinandersetzen möchte.