KaluzaDie Sozialversicherungsbeiträge der Bauern

Manz Verlag, Wien 2018, XXIV, 266 Seiten, € 42,-

MONIKAWEISSENSTEINER

Das vorliegende Werk bietet weit mehr als der Titel vermuten lässt. Bereits das erste Kapitel stellt eine gelungene, kompakte Einführung in das österreichische Sozialversicherungsrecht dar; behandelt werden in aller Kürze ua verfassungsrechtliche Vorgaben, das Berufsgruppenprinzip über die Thematik Pflichtversicherung, Mehrfachversicherung, bis zum Prinzip der Selbstverwaltung. Dies muss als sehr positiv hervorgehoben werden. So fällt es den LeserInnen später leichter, die Besonderheiten des bäuerlichen Sozialversicherungsrechts im Gesamtgefüge nachzuvollziehen.

Das Buch ist in elf Kapitel gegliedert, deren einzelne Abschnitte mit Randzahlen versehen sind, auf die im ausführlichen Stichwortverzeichnis verwiesen wird. Wichtiges ist so leicht auffindbar. Peter Kaluza hat dieses Buch mit großer Akribie geschrieben, über 1.700 Fußnoten geben Hinweise auf die entsprechenden Gesetzesstellen, die Judikatur und Literatur – durch die gewählte Vorgangsweise bleibt der Text besser lesbar.

In den zentralen Kapiteln wird die Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit von anderen Erwerbsformen vorgenommen. Sehr detailliert wird zur Frage der Nebentätigkeiten alles Wesentliche ausgeführt. Vom siebenten bis zum neunten Kapitel werden die Beitragsgrundlagen, Beitragssätze, Beitragshöhe und Beitragsdauer sowie die Einhebung der Beiträge nachvollziehbar und verständlich beschrieben. Die Ausführungen vom Einheitswert zum Versicherungswert enthalten wiederum nicht nur alles Wissenswerte in Form eines Nachschlagewerks, sondern weit darüber hinaus auch eine Auseinandersetzung beispielsweise mit der Frage der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Einheitswerte. Diese Kapitel sind als Beispiel für eine klare Darstellung der komplexen Materie und Spezialität der bäuerlichen SV zu nennen.

In allen Abschnitten des Buches ist merkbar, dass der Autor ein langjähriger Experte auf dem Gebiet der bäuerlichen SV ist und bei zahlreichen Reformen der letzten Jahre einbezogen war.59