PieperArbeitsschutzgesetz – Basiskommentar zum ArbSchG

8. Auflage, Bund Verlag, Frankfurt am Main 2018, 401 Seiten, € 34,90

WALTERNÖSTLINGER

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den AG, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der AN zu gewährleisten und kontinuierlich zu verbessern sowie die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Es gilt – ähnlich wie das ASchG in Österreich – für die meisten Tätigkeitsbereiche und Beschäftigtengruppen in Deutschland. Anlass für eine neue Auflage waren nach Ralf Pieper Novellierungen gesetzlicher Bestimmungen und eine Aktualisierung der Rsp, insb des Bundesarbeitsgerichts.

Mangelnde Beachtung der einschlägigen Schutzbestimmungen – oft mitverursacht durch physischen und psychischen Arbeitsdruck – führten in Deutschland 2017 ohne Berücksichtigung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und ohne Wegunfälle zu 873.562 Arbeitsunfällen. 454 davon endeten tödlich. Das ArbSchG sowie die dazu ergangenen Verordnungen enthalten Regelungen, wie sichere Arbeitsbedingungen gewährleistet werden sollen. Die Einleitung des Basiskommentars ent 241hält 70 Seiten komprimierte Kurzerläuterungen zu allen wesentlichen Arbeitsschutzverordnungen sowie zum Arbeitszeitgesetz und verknüpft diese mit den Rechten der Beschäftigten sowie des BR und Personalrats.

Eine der wesentlichsten Bestimmungen des ArbSchG bezieht sich auf die in § 5 geregelte Gefährdungsbeurteilung. Bei diesem methodischen Instrument – das in allen notwendigen Details dargestellt wird – geht es um arbeitsplatzbezogene Feststellungen, welche physikalischen, chemischen oder biologischen Einwirkungen oder welche Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken Gefahren für die physische und/oder psychische Gesundheit der Beschäftigten zur Folge haben können. Die Feststellungen sind zu dokumentieren, die Gefahren zu beseitigen und die AN im Rahmen der Unterweisung gem § 12 ArbSchG über das jeweils notwendige Verhalten ausreichend zu informieren. Sie soll die AN in die Lage versetzen, ihre diesbezüglichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen bzw zu erfüllen und ist in angemessenen Abständen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Auch auf die Rechte des BR oder Personalrates wird in diesem Zusammenhang eingegangen.

Im Basiskommentar – nicht zu verwechseln mit dem wesentlich umfangreicheren Kommentar Arbeitsschutzrecht des gleichnamigen Autors – werden die einzelnen Bestimmungen zum ArbSchG komprimiert und prägnant dargestellt. Die rechtlich und technisch breit gefächerte Materie wird in komplexen Themenbereichen durch Grafiken unterstützt. Die Erläuterungen zeigen, dass der Autor, der im Bereich der Sicherheitstechnik der Fakultät für Maschinenbau der Bergischen Universität Wuppertal tätig ist, über eine umfassende Erfahrung, wie Gefahren zu vermeiden sind und mit Restrisiken umgegangen werden muss, verfügt. Das Werk kann daher allen, die mit Fragen des Arbeitsschutzes in Deutschland zu tun haben, wärmstens empfohlen werden. Da Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht von Staatsgrenzen abhängig sind, kann es auch für Personen, die in Österreich präventiv tätig sind, eine wichtige Orientierungshilfe sein.