101Berechtigte Entlassung eines Produktmanagers wegen Kundenbeschimpfung
Berechtigte Entlassung eines Produktmanagers wegen Kundenbeschimpfung
Ein in einem Großhandelsunternehmen angestellter Produktmanager beschimpfte einen Kunden mit den Worten „Geh scheißen, du Oasch“ und leugnete daraufhin diesen Vorfall beharrlich gegenüber dem Geschäftsführer.
Die Vorinstanzen haben die in der Folge ausgesprochene Entlassung des Kl als gerechtfertigt angesehen. In der von ihm eingebrachten außerordentlichen Revision wird argumentiert, in § 27 Z 6 AngG sei der Entlassungsgrund der Ehrverletzung gegenüber dem AG, dessen Angehörigen und den Mitbediensteten eigens geregelt. Daraus ließe sich der Umkehrschluss ziehen, dass Ehrverletzungen gegenüber anderen Personen, insb Kunden des AG, eine Entlassung nicht rechtfertigen könnten.
Der OGH wies die außerordentliche Revision zurück und stützte sich in seiner Begründung auf einen anderen Entlassungsgrund: Beim Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gem § 27 Z 1 AngG kommt es ganz allgemein darauf an, ob ein Fehlverhalten des AN als so schwerwiegend angesehen werden muss, dass vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens für den AG die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Interessen und Belange durch den Angestellten gefährdet sind. Wenn die Vorinstanzen diese Voraussetzungen hier bejaht haben, zumal dem Kl nicht nur die grobe Beschimpfung eines Kunden, sondern auch das wahrheitswidrige Abstreiten des Vorfalls anzulasten war, haben sie den ihnen bei ihrer Beurteilung offen stehenden Ermessensspielraum nicht überschritten.