Däubler/Bertzbach (Hrsg)Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Handkommentar
4. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2018, 1.198 Seiten, gebunden, € 98,-
Däubler/Bertzbach (Hrsg)Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Handkommentar
Der HK zum Deutschen AGG ist mittlerweile in der vierten Auflage erschienen und am Stand von Jänner 2018. Der Kreis der AutorInnen ist im Wesentlichen derselbe geblieben: So wirken etwa RichterInnen, Personen aus Wissenschaft und einschlägigen Bundesministerien, RechtsanwältInnen, ExpertInnen von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie eine Vertreterin der Arbeitnehmerkammer Bremen an diesem Werk mit. Die Neuauflage enthält eine Ergänzung zahlreicher Entscheidungen, die seit der letzten Auflage ergangen sind. Am Aufbau und der Struktur des HK hat sich nicht viel geändert: Er ist klassisch aufgebaut. Die Paragrafen werden einzeln kommentiert. Das AGG selbst gliedert sich nach wie vor in sieben Abschnitte.
Inhaltlich neu und ein besonderer Mehrwehrt des HK ist die Kommentierung zum Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Es ist am 6.7.2017 in Kraft getreten. Deutschland hat – ähnlich wie Österreich – innerhalb der EU einen der höchsten Gender Pay Gaps: 21 % „unbereinigte“ Lohndifferenz gegenüber dem Durchschnitt 16 % (EU-28) beim Bruttostundenlohn (siehe Eurostat, Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied ohne Anpassungen [2017]). Mit dem Ziel, durch mehr Transparenz bei der Entlohnung von Frauen und Männern Entgeltdiskriminierung zu beseitigen, wurde das neue Gesetz geschaffen. Die Regelungen werden im HK im Wesentlichen in den Abschnitten zwei bis vier ausführlich dargestellt. Zu den Kernstücken zählen: ein individueller Anspruch der Beschäftigten auf Auskunft über Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie des Vergleichsentgelts (§ 10 EntgTranspG), freiwillige betriebliche Prüfverfahren zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (§ 21 EntgTranspG) und eine Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für bestimmte AG (§ 17 EntgTranspG).
Als Resümee bleibt festzuhalten, dass der HK praxisnah und gut verständlich ist und auch für österreichische RechtsanwenderInnen ein nützliches Nachschlagewerk sein kann. Gerade bei Auslegungsbzw Umsetzungsfragen der Gleichbehandlungsrichtlinien macht es durchaus Sinn, auch die deutsche Rechtslage, Judikatur und Lehrmeinung anhand des Kommentars miteinzubeziehen. Hinsichtlich des neuen EntgTranspG bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt und ob es tatsächlich zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern beitragen wird.307