MayrhoferArbeitsrecht für die betriebliche Praxis 2018/19
Weiss Verlag, Wien 2018, 480 Seiten, kartoniert, € 85,80
MayrhoferArbeitsrecht für die betriebliche Praxis 2018/19
Der „Mayrhofer“ ist ein seit vielen Jahren bewährtes und beliebtes Handbuch. Die Struktur der Gliederung in Haupt- und Unterkapitel in Fragen und Antworten wurde auch in der aktuellen Auflage beibehalten. Auch das Stichwortverzeichnis ist so angelegt, dass aufgrund der Gliederung und Struktur ein schnelles und gezieltes Nachschlagen möglich ist. Die Fragen sind so geschrieben, wie sie auch in der Praxis gestellt werden.
Der Anhang mit den Vertragsmustern und Erklärungen ist in der diesjährigen Auflage weggefallen. Es ist aber möglich, sich die bisher im Anhang beigefügte Sammlung von Mustervorlagen als PDF-Datei vom Verlag kostenlos per E-Mail zusenden zu lassen.
Der „Mayrhofer“ ist ein einzigartiges Nachschlagewerk, welches durch seinen Aufbau und seine Komprimiertheit besticht, wobei komplexe rechtliche Arbeitsfragen knapp und zielgerichtet beantwortet werden. Das Praxishandbuch erscheint in einer jährlich aktualisierten Auflage, weswegen auch heuer alle – teils gravierende, teils kleinere, aber dennoch wichtige – arbeitsrechtlichen Änderungen und Neuerungen seit der letzten Auflage vor rund einem Jahr bis September 2018 berücksichtigt wurden.
Die wichtigsten Änderungen sind ua die Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen (seit 1.9.2018), einheitliche Krankenentgeltfortzahlungsregelung für Arbeiter und Angestellte, Übernahme der Datenschutz- Grundverordnung der EU in das österreichische Recht, Angleichung der persönlichen Dienstverhinderungsgründe für Arbeiter und Angestellte und Angleichung der Kündigungsfristen für Teilzeitbeschäftigte. Weiters wurden Präzisierungen und viele neue Fälle der jüngsten arbeitsrechtlichen Judikatur aufgenommen.
Dieses Nachschlagewerk zeichnet sich dadurch aus, dass es komplexe arbeitsrechtliche Dinge knapp und präzise, aber trotzdem umfassend erklärt, weswegen es ein unverzichtbarer Begleiter für den/die in der arbeitsrechtlichen Praxis Tätigen ist.