Althoff/GänslerArbeitszeit im Betrieb – Antworten für die Praxis
2. Auflage, Vahlen Verlag, München 2018, 64 Seiten, kartoniert, € 16,90
Althoff/GänslerArbeitszeit im Betrieb – Antworten für die Praxis
Fragen der betrieblichen Regelung der Arbeitszeit sind sowohl für die AN als auch für den AG von großem Interesse. Diese Betriebsratsbroschüre, welche 2018 bereits in der zweiten Auflage erschienen ist, behandelt die betriebliche Mitbestimmung in Bezug auf die Arbeitszeit. Die Autoren Lars Althoff und Karsten Gänsler sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und langjährige Vortragende bei Seminaren für BetriebsrätInnen. Es handelt sich um ein deutsches Werk, das ausschließlich die deutsche Rechtslage behandelt.
Die Broschüre ist im Frage-Antwort-Stil verfasst und gliedert sich in acht Kapitel. Zunächst werden grundlegende Fragen des Mitbestimmungsrechts des BR gem § 87 BetrVG sowie der Begriff der Arbeitszeit erläutert. Anschließend folgen Kapitel zur betrieblichen Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage und vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Abschließend behandelt das Werk Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitszeit und Vergütung der Betriebsratstätigkeit, der Ausübung der Mitbestimmung und deren Durchsetzung sowie dem Gerichtsverfahren. Abgerundet wird das Werk durch zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen und Eingaben.
Die Broschüre ist anschaulich gestaltet und in einer auch für Nicht-JuristInnen sehr gut verständlichen Sprache verfasst. Sie vermittelt rasch einen umfassenden Einblick in die Thematik. Die über 90 behandelten praxisrelevanten Fragestellungen werden durch zahlreiche Beispiele, Grafiken, Praxistipps und Verweise auf weiterführende Fragen ergänzt. In den Antworten wird auch einschlägige Judikatur angegeben und erläutert.
Dieses Werk ist eine wertvolle Hilfe für all jene, die rasch einen Überblick über praxisrelevante Fragen dieser Thematik erhalten wollen; berücksichtigt werden müssen jedoch die erheblichen Unterschiede in Rechtslage und Terminologie.