Freudhofmeier/HöfleSozialversicherung kompakt 2019 – ASoK-Spezial
Linde Verlag, Wien 2019, 176 Seiten, kartoniert, € 37,-
Freudhofmeier/HöfleSozialversicherung kompakt 2019 – ASoK-Spezial
Das vorzustellende Werk wurde von zwei Praktikern verfasst, die Experten auf den Gebieten des Steuer- und Sozialversicherungsrechts sind. Laut den Angaben im Vorwort soll es nicht um eine theoretische bzw 376wissenschaftliche Abhandlung gehen, sondern eine Fokussierung auf spezifische Teile des Sozialversicherungsrechts, die in der Praxis Bedeutung haben, erfolgen.
Zunächst wird eine Übersicht über veränderliche Werte in der SV für die Jahre 2018 und 2019 geboten. Breiten Raum nimmt das äußerst relevante Thema der Abgrenzung von Dienstvertrag, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag ein. Entsprechend der Zielsetzung dieses Buches werden die relevanten Abgrenzungskriterien vor allem anhand der Judikatur dargestellt, Literatur wird nur selektiv zitiert. Immer wieder erfolgen Hinweise auf für die Praxis wesentliche Punkte, wie zB die Neuerungen bei der Anmeldung des DN ab 1.1.2019, welche Folge der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung sind. Die Autoren legen auch dar, dass dem Sozialversicherungsträger durch die Neufassung des § 114 Abs 7 ASVG bei verspäteter Anmeldung ein Ermessensspielraum eingeräumt wurde. Unter Berücksichtigung diverser Umstände (zB Erfüllung der bisherigen Meldeverpflichtungen) kann der zuständige Sozialversicherungsträger auf den Säumniszuschlag ganz oder teilweise verzichten bzw den bereits entrichteten Säumniszuschlag rückerstatten.
Für die Praxis besonders hilfreich ist das „Berufsgruppen-ABC“, in dem die sozialversicherungsrechtliche Einordnung diverser Tätigkeiten dargestellt wird. Der Bogen spannt sich hier von Animierdamen über ÄrztInnen, Hotline-BetreuerInnen und ProgrammiererInnen bis hin zu TaxitänzerInnen und ZeitungszustellerInnen. Ein eigenes Kapitel wird den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gewidmet. Die Autoren erläutern auch die komplexe Rechtslage bezüglich der GeschäftsführerInnen und Gesellschafter-GeschäftsführerInnen einer GmbH und der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer AG. Dazu stellen sie einschlägige VwGH-Entscheidungen dar, die sie zT kritisch sehen. Ausführlich wird der Themenbereich „Mehrfachversicherung“ abgehandelt.
§ 49 Abs 3 ASVG enthält in zahlreichen Ziffern Ausnahmen vom sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff. Zu ausgewählten Ausnahmen geben die Autoren nähere Erläuterungen, die einmal mehr ihr großes praktisches Wissen und ihre Erfahrung deutlich machen. Auch Aspekte der internationalen SV finden Beachtung. Besonders hilfreich sind hier die tabellarischen Übersichten sowie eine umfangreiche Checkliste für Auslandsentsendungen. Es folgen ua Ausführungen zur gesetzlichen PV, zum Kinderbetreuungsgeld und zur Lohnabgabenprüfung. Im Zusammenhang mit Letzterer wird auf den per 1.1.2020 wirksamen neuen Prüfdienst hingewiesen, der für die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung zuständig sein wird. Musterformulierungen und Beispiele aus der Praxis runden das Werk ab. Zum Muster für einen Angestellten-Dienstvertrag (S 155 ff) ist anzumerken, dass die Festlegung der generellen Vorlagepflicht einer Krankenstandsbestätigung im Arbeitsvertrag von der Judikatur (vgl OGH15.6.1988, 9 ObA 122/88) und der hL (vgl Schindler, Der Nachweis des Krankenstandes, in Resch [Hrsg], Krankenstand: Arbeits- und sozialrechtliche Probleme [2007] 23 ff sowie die Nachweise bei Drs in Neumayr/Reissner [Hrsg], ZellKomm3 § 8 AngG Rz 71) als unwirksam angesehen wird. Ein Entgeltverlust kann bei Nichtbefolgung derselben nicht eintreten, vielmehr ist immer eine Aufforderung des AG zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung im Einzelfall erforderlich.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Autoren ein vor allem für PraktikerInnen im Bereich des Sozialversicherungsrechts sehr brauchbares Werk vorgelegt haben, das aber auch die Rezensentin schon mit Gewinn zur Hand nehmen konnte. Es enthält viele Praxistipps, die dazu beitragen können, unangenehme und kostspielige Fehler zu vermeiden.