Lukas/Dahl (Hrsg)Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Bd 2 – Gesundheitsschutz

dfv Verlag, Frankfurt am Main 2019, 312 Seiten, gebunden, € 149,-

PETRASTREITHOFER

Das Handbuch setzt sich mit der Mitbestimmung des BR bei Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auseinander. Den AutorInnen ist eine gleichermaßen detaillierte wie praxistaugliche Darstellung der deutschen Rechtslage gelungen. In jedem Kapitel wird die „Perspektive des Betriebsrats“ und die „Perspektive des Arbeitgebers“ dargelegt, gespickt mit Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und Praxisbeispielen.

Die Mitbestimmungsrechte werden umfassend abgehandelt: Grundlage sind vor allem Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und ausgewählte Verordnungen. Aus dem Kapitel Gefährdungsbeurteilung – in Österreich gemeinhin „Evaluierung“ genannt – ist die Muster-Rahmen- BV hervorzuheben, die freilich an die Rechtslage hierzulande angepasst werden müsste. Weitere Kapitel erläutern die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Der Spagat zwischen den unterschiedlichen Perspektiven von BR und AG wird bravourös bewältigt. Gleichzeitig werden eindeutige Positionen bezogen, etwa zur Frage, ob es ein Mitbestimmungsrecht zum Mindestpersonalstand gibt. Das Handbuch ist allen ans Herz zu legen, die die deutsche Rechtslage kennenlernen bzw rechtsvergleichend arbeiten wollen. Trotz gemeinsamer Basis in den EU-Richtlinien zum AN-Schutz bestehen doch wesentliche Unterschiede: So sind zB in Deutschland Regelungen über die VerDer Spagat zwischen den unterschiedlichen Perspektiven von BR und AG wird bravourös bewältigt. Gleichzeitig werden eindeutige Positionen bezogen, etwa zur Frage, ob es ein Mitbestimmungsrecht zum Mindestpersonalstand gibt. Das Handbuch ist allen ans Herz zu legen, die die deutsche Rechtslage kennenlernen bzw rechtsvergleichend arbeiten wollen. Trotz gemeinsamer Basis in den EU-Richtlinien zum AN-Schutz bestehen doch wesentliche Unterschiede: So sind zB in Deutschland Regelungen über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie den Gesundheitsschutz durch Anrufung der Einigungsstelle erzwingbar. LeserInnen erhalten rechtsvergleichende Erkenntnisse und darüber hinaus wertvolle Anregungen für die Praxis.