Bachner (Hrsg)BetrVG für den Betriebsrat – Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Bund Verlag, Frankfurt am Main 2018, 750 Seiten, kartoniert, € 39,90

ANDREASTHAMM

Gerade in Zeiten, wo sich die Arbeitnehmerschaft verstärkt mit neoliberalen Tendenzen auseinandersetzen muss, trägt der BR als AN-Vertretung in den Betrieben eine besonders hohe Verantwortung. Der BR ist in der Regel aber auch die erste Anlaufstelle für ratsuchende AN bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem AG, wobei nicht selten eine schnelle Lösung gefunden werden muss. Der BR hat zB ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, wenn der AG eine/n AN kündigen oder versetzen möchte. Zu seinen allgemeinen Aufgaben gehört es aber ua auch, darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Gerade auch für neugewählte Betriebsratsmitglieder ist es oft erforderlich, sich über das umfangreiche Betätigungsfeld des BR zügig einen detaillierteren Einblick zu verschaffen, damit die Betriebsratsarbeit reibungslos fortgesetzt werden kann.

Der Kommentar ist in der Reihe „Auf den Punkt“ erschienen. Die AutorInnen haben mit ihm ein umfassendes Hilfsmittel für (deutsche) Betriebsräte bei ihrer alltäglichen Arbeit als AN-Vertreter geschaffen. Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Betriebsratsarbeit. Inhaltlich wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der überwiegende Teil der Mitglieder der Betriebsräte kein juristisches Studium absolviert haben. Eine Darstellung von komplizierten rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzungen findet man daher nicht in dem Werk. Dennoch ist ein Arbeiten gerade auch bei schwierigen Gesetzesauslegungen rechtssicher möglich, da sich der Kommentar an der Rsp des Bundesarbeitsgerichtes orientiert. Erklärungen und Lösungsvorschläge werden in einer verständlichen Sprache präsentiert. Durch die fettgedruckte Hervorhebung im Text wird der Blick sofort auf die inhaltlich wesentlichen Textstellen gelenkt. Das gewährleistet in der Praxis ebenso ein schnelles und zeitsparendes Arbeiten wie das übersichtliche Inhalts- oder das umfangreiche Stichwortverzeichnis.

Der Kommentar kann auch für hiesige RechtsanwenderInnen ein wertvolles Arbeitsmittel darstellen. Da immer mehr AN von der europäischen AN-Freizügigkeit 378 Gebrauch machen, besteht gerade auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Lösung von Rechtsfällen eine Kenntnis über die Rechtsordnung der europäischen Nachbarstaaten erforderlich macht.