HänleinRecht der Sozialen Dienste

C.H. Beck Verlag, München 2018, XXII, 120 Seiten, € 29,80

MARTINATHOMASBERGER

Mit diesem kurzen Lehrbuch legt der Autor eine Arbeit zum deutschen Sozialrecht vor, in der er für RechtsanwenderInnen die vielschichtigen Rechtsverhältnisse darlegt und systematisiert, die sich bei der Erbringung von Sachleistungen iSd sozialrechtlichen Regeln durch Sozialträger ergeben.

Andreas Hänlein arbeitet die Grundsätze und die Rechtsverhältnisse heraus, die die Dienstleistungserbringung im sozialen Bereich modellieren. Die sozialen Dienstleistungen, vorrangig Sachleistungen, auf die Versicherte Anspruch haben und die die Sozialträger erbringen oder zumindest finanzieren (Teil 2. § 3), werden einer genauen Systematisierung unterzogen und auf ihren rechtlichen Gehalt hin überprüft. In der Praxis werden diese Sachleistungen in Deutschland nicht nur von den Sozialträgern erbracht, sondern zu einem sehr großen Teil von anderen AnbieterInnen – in Deutschland zB von den gemeinnützigen Diensten der freien Wohlfahrtspflege wie das Deutsche Rote Kreuz oder der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband sowie von anderen zertifizierten Einrichtungen in privater Trägerschaft. Alle diese gemeinnützigen und privaten Einrichtungen treten sowohl gegenüber den Selbstverwaltungen als auch gegenüber ihren KundInnen als DienstleisterInnen auf („Anbietervielfalt“). Aus dieser segmentierten Anbieterlandschaft ergeben sich sehr unterschiedliche Rechtsverhältnisse und vielseitige mehrseitige Leistungsbeziehungen, zB zwischen Pflegekassen und Pflegediensten sowie BezieherInnen von Pflegedienstleistungen und außerdem zwischen Pflegeheimen, TrägerInnen der Altenpflege und HeimbewohnerInnen (im Einzelnen Besonderer Teil § 6. Das Recht der pflegerischen Dienstleistungen).

Es ist zweifellos ein Verdienst dieses Buches, neben der Darstellung der rechtlichen Beziehungen auch eine Darstellung der Grundstrukturen und der Regelungsmodelle für die Leistungserbringung zu erarbeiten, die die Strukturierung und Systematisierung des komplexen Themas erleichtert und Studierenden einen besseren Zugang zu den sehr verschiedenartigen Leistungen und Leistungsbeziehungen ermöglicht. Die Darstellung entlang der Linie Parteien der Leistungserbringung, Beginn und Inhalt der Leistungserbringung und Erledigung bzw Ende der Leistungserbringung bringt durch die klare Struktur und die erforderliche deutliche Zuordnung der leistenden Einrichtungen Orientierung und mehr Klarheit in ein unübersichtliches Rechtsgebiet.

Wie sich am Beispiel der Rechtsbeziehungen zwischen TrägerInnen, Pflegediensten und Pflegeheimen im Zusammenhang mit pflegerischen Dienstleistungen deutlich zeigt, lassen sich aus der wissenschaftlichen Darstellung Parallelen zu den faktischen und den rechtlichen Verhältnissen in Österreich ziehen. Insofern ist „Das Recht der Sozialen Dienste“ auch hier eine lohnende Lektüre.