DäublerGläserne Belegschaften – Das Handbuch zum Beschäftigtendatenschutz

8. Auflage, Bund-Verlag, Frankfurt 2019, 718 Seiten, gebunden, € 59,90

WOLFGANGGORICNIK

Das Datenschutzrecht steht seit 25.5.2018 auf einer neuen und EU-weit grundsätzlich vereinheitlichten Grundlage, da seit diesem „D-Day“ die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar anwendbar ist; zusätzlich müssen nationale Datenschutzgesetze dort mitgelesen werden, wo diese Grundverordnung sogenannte „Öffnungsklauseln“ vorgesehen hat. Vieles, was bisher selbstverständlich war oder als Petitesse abgetan wurde, muss – vor allem auch angesichts enormer Strafdrohungen, die von ihrer Dimension her mit denen des Wettbewerbsrechts vergleichbar sind – neu überdacht werden. Die Praxis ist sohin gut beraten, wenn sie bestehende Datenschutz-Praktiken und überhaupt den Umgang mit personenbeziehbaren Daten vor dem Hintergrund dieser neuen regulatorischen Rahmenbedingungen kritisch hinterfragt und in der Folge allenfalls nachbessert. Insofern führt Univ.- Prof. Dr. Wolfgang Däubler der Universität Bremen im Vorwort aus, dass vor allem bestimmte Fragen der Praxis des Beschäftigtendatenschutzes in den Betrieben aufgetreten sind, die in der vorliegenden Neuauflage behandelt werden, zB: Rechtfertigt „Compliance“ eine Überprüfung auch von solchen AN, die als Person keineswegs im Verdacht stehen, irgendwelche Straftaten oder schwere Pflichtverletzungen begangen zu haben? Dürfen entsprechende „Zufallsfunde“ verwertet werden? Dabei hat Wolfgang Däubler Rsp und Literatur bis Jänner 2019 berücksichtigt. 128

Das Werk erläutert das neue Beschäftigtendatenschutzrecht umfassend und (gemäß der entsprechenden Verlagsbewerbung bewusst) in einer Weise und Sprache, die sowohl für nicht-spezialisierte JuristInnen als auch für nicht-akademische PraktikerInnen verständlich ist. Der besseren Lesbarkeit und der Nachvollziehbarkeit von ausgeführten Sachthemen über einzelne Auflagen hinweg dient das Randziffernsystem, sprich Randziffern werden auflagenübergreifend beibehalten und firmieren Neuausführungen unter mit lateinischen Kleinbuchstaben versehenen eingeschobenen Randziffern.

Inhaltlich werden alle nur denkbaren Datenverarbeitungen im Betrieb und ihre grundsätzlichen rechtlichen Schranken behandelt. Der Themenbogen spannt sich dabei von der Datenerhebung gegenüber BewerberInnen und Beschäftigten (zB durch DetektivInnen, Videokontrollen oder sonstige technische Mittel), Big-Data- Auswertungen, Auftragsdatenverarbeitung und Drittlandbezügen über Mechanismen, um das Datenschutzrecht wirksam werden zu lassen, und die Kontrolle durch den BR (insb durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen) bis hin zum staatlichen Zugriff auf Beschäftigtendaten.

Wolfgang Däubler geht neben der DS-GVO auch auf das neue nationale Beschäftigtendatenschutzrecht in Deutschland ein, das sich in § 26 BDSG findet. So erfreulich das für den deutschen Leser ist, bedeutet es für den österreichischen Leser doch immer eine „Übersetzungsdenkarbeit“ in die österreichische Rechtslage (diese Nicht-Vereinheitlichung in der EU ist eben der „Preis“ der Öffnungsklauseln, gegenständlich des Art 88 DS-GVO). Diese „Übersetzungsdenkarbeit“ muss natürlich auch hinsichtlich betriebsverfassungsrechtlicher Ausführungen geleistet werden. Da das Handbuch aber sehr praxisorientiert geschrieben ist, ist es auch für den österreichischen Leser, der mit Beschäftigtendatenschutz zu tun hat, von großem Nutzen.

Ein ausführliches Literatur- und Stichwortverzeichnis rundet das sehr gelungene und traditionsreiche Standardwerk ab.

Resümierend handelt es sich bei diesem Handbuch um ein äußerst empfehlenswertes Nachschlagewerk für jeden, der sich – auch nur in Österreich – mit Themen des Beschäftigtendatenschutzes befasst.