Löschnigg/ReschSWÖ-KV 2019 – ehemals BAGS-KV

13. Auflage, Verlag des ÖGB, Wien 2019, 448 Seiten, kartoniert, € 29,90

BIRGITSCHRATTBAUER

Am 1.7.2004 trat erstmals ein KollV für den privaten Sozialbereich (damals noch „BAGS-KV“) in Kraft und erfasste schon zu diesem Zeitpunkt fast 40.000 Beschäftigte der privaten Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Mittlerweile unterliegen bereits über 100.000 Personen dem (seit 2006 durch Satzung auch auf Nicht-Mitglieder der Sozialwirtschaft Österreich ausgedehnten) SWÖ-KV. In einem Arbeitsfeld, das sich durch eine extrem hohe Abhängigkeit der darin tätigen Unternehmen und Betriebe von öffentlichen Geldgebern auszeichnet, kann die Bedeutung normativ wirkender Mindestarbeitsbedingungen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. 131

Seit dem Jahr 2004 wurde der Inhalt des SWÖ-KV kontinuierlich weiterentwickelt. Dasselbe gilt für den vorliegenden Kommentar von Löschnigg und Resch zum SWÖ-KV, der AG, AN, Personalverantwortlichen und Betriebsräten des privaten Sozialbereiches, aber auch allen sonstigen Interessierten eine Hilfestellung für die konkrete Auslegung und Umsetzung des KollV bieten möchte. Der nun bereits in 13. Auflage vorliegende Kommentar bezieht sich auf den SWÖ-KV idF vom 1.2.2019. Neuerungen finden sich dabei ua in den nun deutlich stärker ausdifferenzierten Regelungen des § 15 SWÖ-KV zur Festlegung der Lage der Arbeitszeit bzw zum Dienstplan; so ist etwa – mit Wirksamkeit seit 1.10.2019 – für ein kurzfristiges Einspringen an arbeitsfreien Tagen, zB aufgrund der unvorhersehbaren Dienstverhinderung eines Kollegen/einer Kollegin wegen einer Erkrankung oder einer sonstigen Dienstverhinderung, ein Flexibilisierungszuschlag vorgesehen. Die konkrete Anwendung der durchaus komplexen Regelungen zu diesem Zuschlag wird in der Kommentierung mit anschaulichen Beispielen verdeutlicht. Weitere Änderungen betreffen zB die Einschränkung der Möglichkeit zur (mehrfachen) Teilung der Dienste im Mobilen Bereich (§ 4 Abs 5 SWÖ-KV), die Einführung eines Rechtsanspruchs auf kontinuierliche Altersteilzeit unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Regelung des Verfahrens zur Inanspruchnahme dieses Rechtsanspruchs (§ 38 SWÖ-KV) oder die Übernahme der vom OGH in der E vom 17.5.2018, 9 ObA 29/18g, herausgearbeiteten Grundsätze zur Anrechnung von Umkleidezeiten auf die Arbeitszeit, wenn eine bestimmte Dienstoder Schutzkleidung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund einer Weisung des AG an einem bestimmten Ort an- und ausgezogen werden muss, in den KollV (§ 4 Abs 7 SWÖ-KV).

Alle diese neuen Bestimmungen sind im Kommentar von Löschnigg/Resch in gewohnt sorgfältiger und auch für Laien gut lesbarer Form aufbereitet. Neben der einschlägigen Rsp und Literatur zu den einzelnen Themengebieten wurde auch der von den Kollektivvertragsparteien erstmals zum SWÖ-KV 2019 herausgegebene Auslegungsbehelf in die vorliegende Kommentierung eingearbeitet. Alles in allem also ein unverzichtbarer Arbeitsbehelf für all jene, die mit Rechtsfragen zu Arbeitsverhältnissen in der privaten Sozialwirtschaft befasst sind!