Köck (Hrsg)Arbeitszeit Neu: Die Arbeitszeitnovelle 2018

Manz Verlag, Wien 2018, XVI, 180 Seiten, € 36,–

WALTER J.PFEIL (SALZBURG)

Die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Arbeitsruhegesetzes (ARG) durch BGBl I 2018/53BGBl I 2018/53 war eine der meistdiskutierten arbeitsrechtlichen Neuregelungen der letzten Jahre. Das hat zum einen mit umstrittenen Inhalten (wie dem „12-Stunden-Tag“), zum anderen mit dem Zustandekommen dieser Novelle zu tun. Vor allem, dass die Beschlussfassung ohne längere Begutachtung und parlamentarische Diskussion erfolgt ist und einige finale Korrekturen sehr kurzfristig vorgenommen wurden, war der legistischen Qualität nicht zuträglich. Der Bedarf nach unaufgeregter Analyse und seriösen Auslegungshilfen war daher besonders groß. Da umfassende Kommentierungen naturgemäß länger dauern (vgl neben den beiden 2019 erschienenen Kommentaren von Gasteiger/Heilegger/Klein und Auer-Mayer/Felten/Pfeil aber auch das nachstehend rezensierte Werk von Schrank), ist ersten dogmatischen Auseinandersetzungen mit der Neuregelung diesmal noch mehr Bedeutung als sonst zugekommen.

Aus den dazu erschienenen zahlreichen Publikationen ragt die vorliegende Schrift besonders heraus. Sie ist zunächst praktisch wertvoll, bietet sie doch Informationen aus „erster Hand“ in Form der kompletten Texte von AZG und ARG (85 ff) unter Wiedergabe der (freilich meist nicht sehr aussagekräftigen) Erläuterungen zu dem der Novelle zugrundeliegenden Initiativantrag (303/A 26. GP, samt Änderungen durch AA-34, 26. GP) und mit Hervorhebung der dadurch bewirkten Änderungen.

Der von Stefan Köck, einem der wohl führenden Arbeitsrechtsanwälte des Landes (und „nebenbei“ – nunmehr alleiniger – Schriftleiter der ZAS sowie Honorarprofessor an der Universität Wien), herausgegebene Sammelband enthält vor allem fünf in sich abgeschlossene Beiträge zu den Schwerpunkten der Neuregelung. Diese sollen durch anschauliche Beispiele, Musterklauseln und Praxistipps verständlich und handhabbar gemacht werden. Wenn das nicht immer überzeugend gelingen sollte, liegt das eher an den zu beschreibenden bzw auszulegenden Regelungen als an den AutorInnen der Beiträge. Dabei handelt es sich nämlich durchwegs um wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene PraktikerInnen oder in der Wissenschaft Tätige, die aber über hohen Praxisbezug verfügen.

Zur zweiten Kategorie zählt Miriam Kullmann, der die schwierige Aufgabe zugefallen ist, die – gerade im Lichte der eigentlichen Intentionen dieser Novellierung eher verunglückten – Änderungen der Ausnahmen vom Geltungsbereich des AZG bzw ARG zu analysieren (1 ff).284

Die Neuregelung der Überstunden und der Wochenarbeit dürfte ebenfalls nicht ganz iS ihrer Initiatoren gelungen sein, wie auch der Beitrag von Ralf Peschek und Matthias Unterrieder (23 ff) deutlich macht. Diese Untersuchung stammt wie die beiden anderen Beiträge von renommierten AnwältInnen mit einem besonderen Schwerpunkt im Arbeitsrecht: Katharina Körber-Risak beleuchtet die „Gleitzeit neu“ (45 ff), Alois Obereder setzt sich mit der Verkürzung der täglichen Ruhezeiten in der Gastronomie und bei Rufbereitschaft (71 ff) sowie sonstigen Fragen, wie insb der „Bestandsgarantie“ nach § 32c Abs 10 AZG (79 ff), auseinander.

Auf all diese Beiträge kann an dieser Stelle nicht im Einzelnen eingegangen werden. Das ist aber auch nicht mehr notwendig, weil deren (bisweilen natürlich auch kritische) Rezeption im seither erschienenen Schrifttum eindrucksvoll belegt, dass das Ziel des Bandes, konkrete Auslegungs- und Anwendungsprobleme der Neuregelung aufzuzeigen und Lösungswege zu den wichtigsten offenen Rechtsfragen anzubieten (Vorwort, III), in jedem Fall erreicht wurde. Die Lektüre des Bandes ist daher nicht nur allen PraktikerInnen des Arbeitszeitrechts zu empfehlen, sie sei auch jenen besonders ans Herz gelegt, die sich um die Vorbereitung künftiger Änderungen dieses Rechtsbereichs bemühen (müssen).