Gola/HeckmannBDSG – Bundesdatenschutzgesetz – Kommentar

13. Auflage, C.H. Beck-Verlag, München 2019, XXIV, 792 Seiten, gebunden, € 85,-

WOLFGANGGORICNIK

Mit der Anpassung an die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) sowie der Umsetzung der die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder die Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung zuständigen Behörden regelnde EU-Datenschutz-Richtlinie für Strafjustiz wurde das BDSG vom bundesdeutschen Gesetzgeber grundlegend geändert und neu gefasst. Weiters erfasst das nunmehrige BDSG – soweit sich keine bereichsspezifischen Regelungen als erforderlich erwiesen hatten – auch die Verarbeitungen personenbezogener Daten im Rahmen von Tätigkeiten öffentlicher Stellen des Bundes, die außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts liegen, wie etwa die Datenverarbeitung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst oder den Militärischen Abschirmdienst oder im Bereich des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.

Die Grundkonzeption des in zwölf Vorauflagen erschienenen BDSG-Praxiskommentars sollte nach dem Vorwort beibehalten werden. Der Umfang des neuen BDSG und seine neue Reichweite bedingten aber weitere am Werk beteiligte AutorInnen und einen neuen Mit-Herausgeber, nämlich Prof. Dr. Dirk Heckmann der Universität Passau.

Das Werk ist gemäß dem Aufbau des BDSG in vier Teile gegliedert, wobei sich Teil 1 mit den gemeinsamen Bestimmungen (zB die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume seitens öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen) befasst. Im zweiten Teil werden die Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gem Art 2 der VO (EU) 2016/679 kommentiert, Teil 3 handelt von den Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gem Art 1 Abs 1 der RL (EU) 2016/680. Abschließend beinhaltet Teil 4 Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der VO (EU) 2016/679 und der RL (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten (insb Angelegenheiten der nationalen staatlichen Sicherheit).

Anders als andere Kommentare trennt Gola das Datenschutzrecht zwischen BDSG und DS-GVO auf und hat zu jeder der beiden datenschutzrechtlichen Normkomplexe einen eigenständigen Kommentar in der Reihe der „Gelben Erläuterungsbücher“ (wiewohl nach Farbansicht des Rezensenten eigentlich orange) herausgegeben (die Kommentierung der DS-GVO mittlerweile in zweiter Auflage [2018]). Dies ist einerseits zwar konsistent, da es sich um verschiedene Normgefüge handelt, führt andererseits aufgrund der Verflechtungen beider Normkomplexe natürlich dazu, dass trotzdem wechselseitige Bezugnahmen notwendig und sinnvoll sind. Gola/Heckmann begründen das im Vorwort mit vielfachen nationalen Komponenten des Datenschutzrechts trotz seiner „europäischen“ Bestimmtheit; das zeigt sich bspw insb im Beschäftigungskontext aufgrund der die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses umfassenden Regelung des § 26 BDSG: Diese von Gola selbst bearbeitete Kommentierung mit ihren 192 Randziffern ist – mit den dort behandelten äußerst praxisrelevanten Fragen (zB Sprachanalyseverfahren) – eines der Assets des Werkes.

Das bei Drucklegung dieser 13. Auflage nur im Entwurf vorliegende „Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DS-GVO und zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU)“ konnte leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Ein ausführliches Stichwortverzeichnis rundet das gelungene Werk ab.

Resümierend handelt es sich bei diesem Kommentar um ein sehr sinnvolles und nutzbringendes Handwerkszeug für jeden, der vertieft mit Datenschutzrecht – auch nur in Österreich – zu tun hat. 218