Wolf/Geiger (Hrsg)Betriebsübertragungen kompakt – SWK-Spezial
3. Auflage, Linde Verlag, Wien 2018, 352 Seiten, kartoniert, € 45,-
Wolf/Geiger (Hrsg)Betriebsübertragungen kompakt – SWK-Spezial
Das Buch „Betriebsübertragungen kompakt“ ist nunmehr in der dritten Auflage erschienen. Die AutorInnen untersuchen das in der Praxis höchst relevante Thema, das als Querschnittsmaterie unterschiedliche Rechtsgebiete tangiert, eingehend aus Sicht des
Arbeits- und Sozialversicherungsrechts (S 15-45),
Gewerberechts (S 46-64),
Bestand- und Zivilrechts (S 65-156) und
Steuerrechts (S 157-344).
Das Buch ist für PraktikerInnen äußerst verständlich geschrieben und hervorragend aufbereitet, mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps und Checklisten. In der dritten Auflage hat das AutorInnenteam insb Gesetzesänderungen im Erb- und Steuerrecht sowie aktuelle Judikatur eingearbeitet.
Im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil wird der Betriebsübergang umfassend sowohl aus individualarbeits- als auch betriebsverfassungsund kollektivvertragsrechtlicher Perspektive untersucht. Es fällt jedoch auf, dass einige wichtige EuGH-Entscheidungen zum Betriebsübergang seit der zweiten Auflage im Jahr 2007 nicht berücksichtigt worden sind, etwa die Rs Scattolon
(EuGH 6.9.2011, C-108/10) und die Rs Unionen
(EuGH 6.4.2017, C-336/15) zur Frage des Ablöseprinzips bei Kollektivvertragswechsel oder die Rs Alemo-Herron
(EuGH 18.7.2013, C-426/11) und die Rs Asklepios
(EuGH 27.4.2017, C-680/15) zur dynamischen Verweisung des Arbeitsvertrags auf Kollektivverträge des Veräußerers, die nach der Rs Werhof
(S 32) ergangen sind. Dass manche Entscheidungen im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil übersehen wurden, ist aber bei einem derart umfangreichen Werk zu vernachlässigen und schmälert den Wert des Buchs keinesfalls.
Insgesamt ist es den AutorInnen sehr gut gelungen, das komplexe Thema der Betriebsübertragungen grundlegend aufzuarbeiten und systematisch darzustellen. Das an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Nachschlagewerk ist allen mit dieser Materie befassten PraktikerInnen mit Nachdruck zu empfehlen.222