Mayr/ErlerUrlG – Urlaubsgesetz – Kommentar

3. Auflage, Manz Verlag, Wien 2019, XX, 328 Seiten, gebunden, € 84,-

PETER C.SCHÖFFMANN

Große Entwicklungen im Urlaubsrecht gibt es kaum. Weder lässt der Gesetzgeber seiner Kreativität freien Lauf, noch ist ständig neue Rsp zu berücksichtigen. Das hat sich erst vor kurzem unter Einfluss des EuGH geändert (zuletzt etwa 6.11.2018, C-569/16, Bauer; 6.11.2018, C-619/16, Kreuziger; 6.11.2018, C-684/16, Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften). Es überrascht also nicht, dass eine Neuauflage des UrlG-Kommentars im Manz Verlag fast 25 Jahre auf sich warten ließ. Die erste Auflage wurde von G. Klein und Martinek bereits 1977 auf den Markt gebracht. Die zweite Auflage übernahm Kuderna. Sie erschien 1995. Nun haben Mayr/Erler den Kommentar übernommen und nach eigenen Angaben die Vorauflage „behutsam ‚renoviert‘“.

Der Kommentar hat – gegenüber der Konkurrenz (Schrank [2018]; Gerhartl [2015]) – zwei Vorteile: Zunächst werden Probleme durch Beispiele näher erläutert. Zudem finden wir am Ende jedes Paragraphen eine Entscheidungssammlung in Leitsätzen. Der „Mayr/Erler“ kann einzelne Probleme dadurch besonders schnell vermitteln. Das ist gerade für die Praxis wertvoll. Beispiele gibt es auch im Kommentar von Drs (2019). Dieser sticht nicht nur durch seinen Umfang (700 Seiten) hervor, sondern ist auch besonders verständlich und übersichtlich. Der Mayr/Erler ist hingegen teilweise anspruchsvoller zu lesen. Vereinzelt ist er etwas unübersichtlich, wenn sich Absätze über ganze Seiten ziehen (zB § 2 Rz 1; § 6 Rz 16). Der Text könnte hier grafisch noch besser aufbereitet und dadurch zugänglicher werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich um eine sehr gelungene Fortführung eines Standardwerks. Wer sich mit dem Urlaubsrecht befasst, wird gerne auf diesen Kommentar zurückgreifen.