Schaub (Begr)Arbeitsrechts-Handbuch

18. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2019, LXXXI, 3.022 Seiten, gebunden, € 129,-

SUSANNEAUER-MAYER

Mit der 18. Auflage des 1972 von Günter Schaub begründeten Arbeitsrecht-Handbuchs wird ein Standardwerk des deutschen Arbeitsrechts erfolgreich fortgeführt. Die HerausgeberInnen sind mit Martina Ahrendt, Ulrich Koch, Rüdiger Linck, Jürgen Treber und Hinrich Vogelsang im Vergleich zur Vorauflage gleich geblieben. Auch die bewährte Untergliederung in 26 „Bücher“ zu allen bedeutsamen Bereichen des deutschen (und letztlich auch des europäischen) Arbeitsrechts sowie der besondere Fokus auf die einschlägige Rsp wurde beibehalten. Ebenso wird dem/der LeserIn die Übersicht weiterhin ua durch Hervorhebung inhaltlich wichtiger Aspekte in grau hinterlegten „Kästchen“, zahlreiche interne Verweise, ein ausführliches Stichwortverzeichnis und eine einseitige „Schnellübersicht“ erleichtert.

Inhaltlich war dagegen infolge gesetzlicher Änderungen, aber auch im Hinblick auf neu ergangene Gerichtsentscheidungen im Vergleich zur 17. Auflage in mehreren Bereichen eine umfangreichere Überarbeitung des Handbuchs erforderlich. Genannt seien hier beispielsweise die Einführung einer Brückenteilzeit (vgl § 43 Rz 14 ff) und die infolge des Inkrafttretens der DSGVO erfolgten Änderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes (§ 153). Im VIII. Buch wurde ferner etwa ein neuer § 187 eingefügt, der sich spezifisch mit arbeitsrechtlichen Fragen in Matrix-Strukturen beschäftigt. Das XX. Buch zum Tarifrecht berücksichtigt in § 203 (Rz 14 ff) schließlich etwa auch die, infolge der teilweisen Beanstandung durch das BVerfG notwendig gewordenen Änderungen im Tarifeinheitsgesetz (vgl dessen § 4a in der seit 1.1.2019 geltenden Fassung) zugunsten von Minderheitsgewerkschaften. Demnach kommt es im Fall einer Tarifvertragskollision dann doch zu keiner Verdrängung des Minderheitstarifvertrags durch einen geltenden Mehrheitstarifvertrag, wenn die Interessen von AN-Gruppen des Minderheitsvertrags bei Zustandekommen des Mehrheitsvertrags nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt wurden.

Zusammenfassend bleibt auch für die 18. Auflage des Arbeitsrecht-Handbuchs zu sagen, dass dieses auch aus österreichischer Sicht einen zuverlässigen und überaus nützlichen Begleiter in allen Fällen darstellt, in denen eine Beschäftigung mit der deutschen Rechtslage indiziert ist.