Meyer/Hölscheidt (Hrsg)Charta der Grundrechte der Europäischen Union

5. Auflage, Nomos Verlag, Baden-Baden 2019, 1.030 Seiten, gebunden, € 148,-

JOHANNESWARTER

2002 erschien zum ersten Mal der Kommentar von Meyer zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Zweieinhalb Jahre später war dieser bereits vergriffen. 17 Jahre später erscheint der Kommentar nun in bereits fünfter Auflage. Mit dieser Neuauflage ist Sven Hölscheidt zudem Mitherausgeber geworden.

Mit der Bedeutung der Grundrechtecharta ist auch der Umfang des Kommentars angewachsen. Während die Erstauflage noch aus etwa 630 Seiten bestand, macht die fünfte Auflage 400 Seiten mehr aus, und das in einem größeren Format. Gewachsen ist auch die Zahl der AutorInnen. 13 AutorInnen bearbeiten die Präambel und die 54 Artikel der Grundrechtecharta. 395

Der Inhalt selbst lässt sich in acht Teile gliedern: Präambel (Meyer), Art 1–5 Würde des Menschen (Borowsky), Art 6–19 Freiheiten (Bernsdorff), Art 20–26 Gleichheit (Hölscheidt), Art 27–38 Solidarität (Hüpers/Reese, Rohleder, Giesecke, Schwerdtfeger), Art 39–46 Bürgerrechte (Magiera), Art 47–50 Justizielle Rechte (Eser/Kubuciel) und Art 51–54 Allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta (Schwerdtfeger, Hoppe).

Für die fünfte Auflage wurden die Teile Solidarität, Justizielle Rechte und Allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta vollständig neu kommentiert und bearbeitet. Diese Kommentierungen bilden auch den Schwerpunkt der Neuauflage. Die Kommentierungen zur Präambel und alle anderen Teile wurden gründlich überarbeitet und aktualisiert. Rsp und Literatur haben sich vor allem mit den sozialen Grundrechten und dem Anwendungsbereich der Charta beschäftigt. Besondere Aufmerksamkeit dürften wohl die Erläuterungen zu Art 8 der Charta finden, der den Schutz personenbezogener Daten regelt.

Der „Meyer“-Kommentar gilt nicht zu Unrecht als Standardkommentar für die aktuelle Interpretation der Grundrechtecharta und kann deshalb allen nur wärmstens empfohlen werden.