Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann (Hrsg)Kommentar zum Sozialrecht
6. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2019, XXXII, 2.960 Seiten, Leinen, € 249,-
Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann (Hrsg)Kommentar zum Sozialrecht
Mit 2.960 Seiten präsentiert sich die aktuelle sechste Auflage des Kommentars zum Sozialrecht des C.H. Beck Verlags als durchaus umfangreiches Werk, auch wenn sie um immerhin 377 Seiten schlanker ist als die Vorgängerauflage. Aus dem Werk entfernt wurden nämlich die Kommentierungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), welche als Teile des Sozialhilferechts gewiss nicht dem sozialversicherungsrechtlichen Schwerpunkt des Werkes entsprechen. Allerdings ist der Kommentar nicht rein auf sozialversicherungsrechtliche Normen reduziert, weshalb die Herausnahme des WoGG und des BAföG nicht ganz nachvollziehbar ist.
Weiterhin enthalten bleiben neben dem Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Kindergeldrecht (EStG) und das UnterhaltsvorschussG.
Im Vergleich zur ersten Ausgabe hat sich der unionsrechtliche Teil mit einem Zuwachs von 40 Seiten auf nunmehr 75 Seiten durchaus gemausert. Es wird allerdings nach wie vor ausschließlich die Koordinierungsverordnung, VO (EG) 883/2004, behandelt. Andere sozialrechtlich relevante Unionsnormen wie etwa die Durchführungsverordnung, VO (EG) 987/2009, bleiben weiterhin missend.
Berücksichtigt wurden in der Kommentierung der Gesetzgebungs-, Rechtsprechungs- und Literaturstand zum 1.1.2019. Erwähnenswert hierbei ist die Einarbeitung des Rentenversicherungs-(RV-) Leistungs- und Stabilisierungsgesetzes, das Qualifizierungschancengesetz und die durch das Bundesteilhabegesetz erfolgten Änderungen. Auch wurden die, durch die Datenschutzgrundverordnung verbundenen Änderungen im Sozialdatenschutz in der Kommentierung berücksichtigt.
Die Liste der 23 AutorInnen dieses Werkes erweist sich in ihrem Verhältnis zwischen PraktikerInnen und WissenschaftlerInnen als äußerst ausgewogen. Neu hinzugekommen sind die Richterin am Bundessozialgericht Karen Krauß und der Redakteur der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) Dr. Mathias Benedix.
Optisch zeigt sich das Werk wenig reizvoll. Der gräuliche Einband lässt die Ausgabe auf den ersten Blick bereits veraltet aussehen. Aber man soll ein Buch nicht nach seinem Umschlag beurteilen. Doch auch ein Blick ins Innere verrät, dass die Vorteile, derart umfangreiche Gesetze in einem Band unterzubringen, auch seine Nachteile mit sich bringen: Durch die transparent dünnen Seiten schimmert der Text der folgenden Seite und die sehr klein gewählte Schriftgröße in Kombination mit nur sparsam verwendeten Absätzen. Dies schafft ein endendwollendes Lesevergnügen. Ein Manko, über das man bei einem reinen Nachschlagewerk aber allemal hinwegsehen kann. 164