Glawischnig (Hrsg)Handbuch Arbeitsunfall – Prävention und Rechtsfolgen

2. Auflage, Linde Verlag, Wien 2020, 276 Seiten, paperback, € 58,-

RUDOLFMÜLLER

Seit der Erstauflage des Buches 2012 sind zwar acht Jahre vergangen, aber man weiß eigentlich nicht, warum jetzt eine zweite Auflage vorgelegt wurde; üblicherweise erfährt man das aus dem Vorwort, welches hier aber mit jenem aus der Erstauflage ident ist, sieht man von einem Absatz ab, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Covid-19-Gesetzgebung nicht berücksichtigt werden konnte, sowie davon, dass der frühere Ko-Autor des strafrechtlichen Beitrags in der Neuauflage nicht mehr aufscheint. Die Presseinformation spricht von einer „überarbeiteten Neuauflage“, weshalb es mehr als nur konsumentenfreundlich gewesen wäre, der interessierten Fachöffentlichkeit mitzuteilen, wo und in welchem Umfang eine Neubearbeitung erfolgt ist. Das Literaturverzeichnis ist es nicht; es ist nämlich im Wesentlichen unverändert: Dort wo Jahreszahlen vorkommen, die nach 2012 liegen, handelt es sich um Neuauflagen und zwischenzeitig erschienene weitere Ergänzungslieferungen bereits früher erschienener Werke. Seit 2012 erschienene Fachliteratur fehlt zur Gänze, darunter auch der 2013 erschienene SV-Komm, mittlerweile immerhin ein viel zitiertes Standardwerk. Im Text findet man – bei identer Gliederung gegenüber 2012 – tatsächlich da und dort (zB im Beitrag über die Leistungen der SV bei Arbeitsunfall) eine Entscheidung zitiert, die nach dem Erscheinen der Vorauflage ergangen ist (wie zB OGH10 ObS 93/16y in Rz 32, S 193 und OGH10 ObS 95/18w, S 207). Wichtige neue Judikate des OGH über die prothetische Versorgung (OGH10 ObS 43/17x), über den Unfallversicherungsschutz bei Kunstfehlern in der Rehabilitation (OGH2 Ob 45/17g) und über den kausalen Nachschaden (OGH10 ObS 53/18v) fehlen. Die Obergrenze des Kinderzuschusses für Schwerversehrte gem § 207 Abs 1 ASVG wird nach wie vor mit „Stand 2011“ angegeben, obwohl diese Grenze bis 2020 ebenso unverändert geblieben ist, wie die Anzahl der Fußnoten in diesem Beitrag. Vermutlich findet sich allerdings zahlreiche neue Rsp versteckt in den Fußnoten, und zwar überall dort, wo auf die jeweilige „RS-Nummer“ im RIS verwiesen wird; insoweit überarbeitet sich das Werk subkutan freilich ein Stück weit selbst. Die am 1.1.2020 in Kraft getretene Sozialversicherungs-Organisationsreform scheint hingegen durchwegs berücksichtigt worden zu sein.

Eine grobe Durchsicht der weiteren Beiträge (vgl im Einzelnen die ausführliche Rezension in DRdA 2013, 463) ergibt einen ähnlichen Befund. Es sind im Verhältnis zur Vorauflage kaum Überarbeitungsspuren auszumachen. Am Auffallendsten ist, dass die Überschriften jetzt unter Verzicht auf römische Zahlen einheitlich arabisch durchnummeriert sind. Der Rezensent räumt allerdings ein, dass angesichts des bisherigen Befundes die Lust, alle Beiträge im Einzelnen mit der Vorauflage zu vergleichen, enden wollend war.

Mein Resümee bleibt jenes aus 2013: Das Handbuch Arbeitsunfall ist nach wie vor ein sehr praktischer Orientierungsbehelf, streckenweise sogar mehr als das. Für eine derartige Orientierung bietet die vorliegende zweite Auflage gegenüber der ersten Auflage aber kaum erkennbare Vorteile. 166