Henssler/MollAGB-Kontrolle vorformulierter Arbeitsbedingungen

2. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2020, XVIII, 245 Seiten, broschiert, € 55,-

HELMUTENGELBRECHT

Das Buch setzt sich intensiv mit den Rechtsfolgen der 2002 erfolgten Aufhebung der Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht durch § 310 Abs 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auseinander. Damit unterliegen alle Arbeitsverträge der Kontrolle nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gem §§ 305 ff BGB. Die Verbrauchereigenschaft des AN wurde nach gefestigter Rsp anerkannt. Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob ein vom AG gestellter Vertrag nur einmal verwendet wird. Ausgeklammert bleiben nur tarifvertragliche Regelungen. In Deutschland werden damit die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entwickelten Grundsätze auch für das Arbeitsrecht nutzbar gemacht.

Nach einer grundsätzlichen Einführung und Analyse der Rechtslage und deren Entwicklung setzen sich die Autoren sehr praxisorientiert mit den typischen Klauseln in Arbeitsverträgen auseinander. Der Leser erfährt viel über die Grenzen der Zulässigkeit von Widerrufsvorbehalten, Freiwilligkeitsvorbehalten, Vereinbarung über einseitige Leistungsbestimmungen, Anrechnungen, Rückzahlungsklauseln, Regelungen des Arbeitszeitrechtes uvm.

Das Buch wendet sich auch ausdrücklich an die PraktikerInnen und enthält laufend Gestaltungsvorschläge für Klauseln und stellt dar, an welchen Maßstäben die Zulässigkeit der Klauseln nach der Rsp zu prüfen ist. Dabei wird der Leser mit der Komplexität des deutschen Rechtsdenkens konfrontiert, das einerseits beeindruckt, andererseits nicht Rechtssicherheit vermittelt. Zu Recht weisen die Autoren darauf hin, dass die Prognosefähigkeit für einzelne Sachverhalte kaum mehr mit vernünftiger Zuverlässigkeit gegeben ist.

Die gegenständliche Darstellung ist für den wissenschaftlich Interessierten sowie für den sich mit dem deutschen Arbeitsrecht beschäftigenden Praktiker von großem Gewinn. Da sich die Rechtsentwicklung seit Veröffentlichung der Erstauflage sehr deutlich weiterentwickelt hat, ist auch der Erwerb dieses Buches für Personen, die die Erstauflage kennen, zu empfehlen. Aufgrund einer ganz anderen Rechtsgrundlage in Österreich ist eine Verwertbarkeit für die österreichische Praxis nur sehr eingeschränkt gegeben.