Tödtmannn/v. BockelmannArbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten – Die Corona-Pandemie und ähnliche Krisensituationen

C.H. Beck Verlag, München 2020, XVIII, 118 Seiten, broschiert, € 29,-

WOLFGANGKOZAK

Die gegenwärtige Pandemie bringt es mit sich, dass sich AutorInnen mit Themen beschäftigen, welche Mittel es im Arbeitsverhältnis gibt, auf Krisenzeiten zu reagieren, die auch wirtschaftlich bedeutende Auswirkungen haben. Vorliegendes Bändchen mit gerade einmal 108 Textseiten reiht sich in diesen Bereich ein. Es ist weiters vorauszuschicken, dass lediglich deutsches Recht behandelt wird.

Vorbildlich ist, dass die Autoren den Gesundheitsschutz an erste Stelle reihen. Danach wird Personalre262duzierung, Nutzung des Weisungsrechtes sowie Betriebsänderungen und die Verpflichtung zur Erstellung eines Sozialplans behandelt.

Ebenso wird das Insolvenzrecht angesprochen. Unter dem Titel Krisenvermeidung werden beispielsweise das Lukrieren von Fördermittel in Deutschland, das deutsche Kurzarbeitsmodell, angesprochen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Belegschaft und deren Nutzen werden ebenfalls hier auch in einer übersichtlichen tabellarischen Zusammenfassung dargestellt. Von den Autoren nicht vergessen wird das Thema der Krisenkommunikation nach innen und außen. Hier ist der Satz, dass die Wirkungen und Wichtigkeit guter Kommunikation gar nicht überschätzt werden können, ein wichtiger und richtiger Leuchtturm, der in Unternehmen sicher öfters zu beherzigen wäre.

Den Abschluss bildet ein kurzes (Hoffnung gebendes) Resümee der Maßnahmen nach Überwindung der Krisen.

Vorliegender Band richtet sich zwar nur an den deutschen Rechtskreis und die deutsche Praxis und ist aufgrund seiner Gerafftheit nur KennerInnen deutschen Arbeitsrechts zu empfehlen, hat aber den unbestrittenen Vorteil, die Problemlagen kurz und knapp auf den Punkt zu bringen, was in Perioden, in denen der Handlungsdruck hoch ist, sicher eine Erwartung des sich informierenden Lesers darstellt. Der Katalog von Handlungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen kann aber in seiner grundsätzlichen Notwendigkeit auch auf Österreich übertragen werden und stellt so als Grobraster durchaus auch eine Verwendungsmöglichkeit bei uns dar.