Pernack/Tannenhauer/PangertArbeitsstätten

10. Auflage, ecomed Verlag, Landsberg am Lech 2019, 531 Seiten, € 39,99

WALTERNÖSTLINGER

Die zehnte Auflage des Kommentars enthält alle für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) allgemein formulierten Schutzziele sowie sämtliche erneuerten und konkretisierenden 21 Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in der BRD. Die ArbStättV ist vergleichbar mit der österreichischen Arbeitsstättenverordnung (AStV) und verfolgt als wichtiger Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Anlass für eine neue Auflage war für die Autoren, das Werk den sich verändernden Technischen Regeln, dem fortschreitenden Stand der Technik und den gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und Fragen iSd Zielsetzungen zu erläutern.

Sowohl physischer und psychischer Arbeitsdruck als auch Fehler im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes führten in Deutschland 2019 ohne Berücksichtigung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und ohne Wegunfälle zu 873.971Arbeitsunfällen. 507 davon endeten tödlich. Eine erhebliche Zahl ist regelmäßig darauf zurückzuführen, dass es im Bereich der Arbeitsstätten zu Mängeln kommt, die Anlass für Unfälle sind oder diese zumindest begünstigen.

Die ArbStättV enthält eine Vielzahl von Regelungen, die bei der Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen sind. Die Materie ist komplex, man denke nur an die unterschiedlichen Branchen, Tätigkeiten und damit verbundenen Gefahrenquellen. Der Kommentar beschäftigt sich ua mit Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Gefährdungsbeurteilung, Raumabmessungen und Bewegungsflächen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Fluchtwegen, Beleuchtung, Raumtemperatur, Lüftung, Lärm, Sanitätsräu265men, Unterkünften uvam. Es ist Pflicht des AG, seine Beschäftigten ausreichend über alle damit verbundenen Gefahren zu informieren und über das erforderliche Verhalten zu unterweisen.

In Corona-Zeiten besonders aktuell sind zB Hygienebestimmungen für Arbeitsstätten. Hier hat der AG nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung (vgl § 5 ArbSchG iVm § 4 Abs 2 ArbStättV) dafür zu sorgen, dass diese den hygienischen Erfordernissen in Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen und Unterkünften entsprechen und Gefährdungen unverzüglich beseitigt werden. 2020 haben mehr als unrühmliche Vorfälle iVm der Covid-19-Pandemie in der deutschen Fleischindustrie gezeigt, zu welch verheerenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Folgen die Nichtbeachtung von derart elementaren Schutzbestimmungen weit über den eigenen Betrieb hinaus für das ganze Land führen können. Sie zeigen, wie wichtig eindeutige und zwingende Regelungen für die Beschäftigten, aber auch für im Wettbewerb stehende Konkurrenzunternehmen sind, die gesetzeskonform arbeiten und deswegen allenfalls höhere Kosten haben.

Die meisten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen müssen bereits bei der Planung und Errichtung von Arbeitsstätten mitberücksichtigt werden. Im vorliegenden Kommentar werden die einzelnen Bestimmungen zur ArbStättV übersichtlich strukturiert, praxisgerecht und verständlich dargestellt. Die jeweiligen Erläuterungen zeigen, dass die Autoren über eine umfassende Erfahrung verfügen, darzustellen, wie sichere Arbeitsstätten zu gestalten sind. Sie wenden sich an Personen, die entweder an der Planung, an der Errichtung oder dem Betrieb von Arbeitsstätten beteiligt sind, wie zB ArchitektInnen, IngenieurInnen, ArbeitsgestalterInnen, ErgonomInnen oder in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation eingebunden sind. Das Werk kann daher allen, die mit derartigen Fragen in Deutschland zu tun haben, uneingeschränkt empfohlen werden. Dies gilt auch für österreichische Unternehmen, die Produkte mit Bezug zu dieser Materie nach Deutschland liefern.