Gleißner (Hrsg)/Gruber/LindmayrPersonalmaßnahmen in Krisenzeiten – Von Kurzarbeit bis Personalabbau
2. Auflage, LexisNexis Verlag, Wien 2020, 201 Seiten, Paperback, € 36,-
Gleißner (Hrsg)/Gruber/LindmayrPersonalmaßnahmen in Krisenzeiten – Von Kurzarbeit bis Personalabbau
Unter Herausgeberschaft von Rolf Gleißner (Wirtschaftskammer Österreich) erfolgte die Neuauflage des bereits 2009 von Bernhard Gruber erstmals aufgelegten Werkes. Anzurechnen ist den Autoren, sich einem aktuellen Thema in Schnelle und Dringlichkeit angenommen zu haben. Der Stand der thematischen Auseinandersetzung, insb zur Kurzarbeit, ist – im Gegensatz zu den damit verbundenen Schwierigkeiten – bislang noch nicht umfangreich (bspw Wolf/Potz/Krömer/Jöst/Stella/Hörmann/Holuschka/Scharf in Resch, Corona-Handbuch, Kap 4 Kurzarbeit und Kurzarbeitsbeihilfe [15.5.2020]; Sabara, Änderungen bei der Kurzarbeit – BGBl, ARD 6704/14/2020 vom 25.6.2020). Der Titel des Buches ist wohl der noch andauernden Pandemie geschuldet, handelt es sich doch um generelle Personalmaßnahmen, die nicht nur in Corona-Zeiten ihre Gültigkeit haben.
Das Werk präsentiert sich durchwegs praxisbezogen und ist mit Formulierungsvorschlägen, Darstellungen, Checklisten und Statistiken gerade für Personalabteilungen bzw den Bereich Human Ressources hervorragend geeignet. Seltenere Themen, wie die Ausgestaltung des Sozialplans und von Arbeitsstiftungen (S 181-188), finden ebenso Erwähnung.
Der Fußnotenapparat dient vorwiegend der näheren Themenerläuterung oder dem Verweis auf Gesetze und Informations-Webseiten. Systematisch fassen die Autoren Themen en gros zusammen, die thematisch nahe beisammen liegen. Die Bildungskarenz wird bei den Karenzierungen des Arbeitsverhältnisses beschrieben, während bei der Teilzeit alle vorstellbaren Teilzeitformen (Bildungs-, Eltern-, Altersteilzeit) gemeinsam unter dem Thema Arbeitszeitverkürzungen dargestellt werden.
Hier findet man dann auch das derzeit wohl drängendste Thema: die Kurzarbeit (S 107-131). Es wird kaum einen Rechtsbegriff geben, der heuer die öffentliche Wahrnehmung mehr geprägt hat. War bis vor wenigen Monaten die Kurzarbeit noch ein Thema, das eingeweihteren Kennern des § 37b AMSG und dem arbeitsrechtlichen Praktiker mehr beiläufig bekannt war, ist sie inzwischen zum geflügelten Wort in der Corona-Krise avanciert.
Die befürchteten wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus auf den Arbeitsmarkt haben den Gesetzgeber 267gemeinsam mit den Sozialpartnern zu einem vereinfachten Modell der Kurzarbeit, fußend auf dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) und der Bundes-Kurzarbeitsrichtlinie (KUA-COVID-19), greifen lassen. Alle arbeitslosenversicherungspflichtigen AN, auch Lehrlinge, sollen davon umfasst werden und den Entfall der Arbeitszeit und damit verbundener Entlohnung durch Kurzarbeitsunterstützung entgolten bekommen. Die Kurzarbeitshilfe deckt dabei nicht alle Kosten des AG und beinhaltet eine Behaltepflicht von einem Monat für den Beschäftigtenstand.
Gerade die Frage nach der Lohnverrechnung der Kurzarbeitshilfe wird von den Autoren nicht ausgelassen, sondern, in Orientierung am FAQ-Protokoll des BM für Arbeit, Familie und Jugend angesprochen (S 115, 122-128). Zur Ergänzung wären einige gängige Rechenbeispiele zur Orientierung wünschenswert gewesen.
Auch behandelt werden die Themen Urlaubskonsum und Zeitausgleich (S 58-83), wobei gerade die Gleitzeit- und Durchrechnungsmodelle (S 73 ff) hervorzuheben sind, die einen übersichtlichen und klaren Überblick über ein zentrales arbeitsrechtliches Thema gewähren. Angenehm und informativ gestaltet sich die Übersicht der Qualifizierungsmöglichkeiten für Arbeitende samt anzulaufender Stellen auf den S 15-58, sind aber nicht (nur) krisenspezifisch.
Die eingangs dargestellten wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen (insb Zur Demografie, Erwerbsfähigkeit und Außenkommunikation, S 1-10) sollen zum Thema einleiten, sind bei einem zentral arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Thema aber eher von allgemeinem Interesse. Gängige Methoden und Anleitungen zu Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen runden das Werk, ebenso wie die Einspruchsrechte des BR, ab.
Das Werk ist aufgrund der derzeitigen Verbreitung der Corona-Kurzarbeit jedem Personalisten anzuempfehlen, allein schon, da es das aktuellste in Österreich ist und die Nachbereitungsfragen, egal ob Abrechnung oder Ausgestaltung, den arbeitsrechtlichen Alltag der kommenden Monate prägen werden. Die Themen haben ansonsten in ihrer Aufbereitung, aber auch über die Pandemie Gültigkeit und erleichtern in dieser übersichtlichen Darstellung ihre Handhabbarkeit.