Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg)BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und EBR-Gesetz
17. Auflage, Bund Verlag, Frankfurt am Main 2020, 3.069 Seiten, gebunden, € 99,-
Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg)BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und EBR-Gesetz
Der nun in der 17. Auflage erschienene Kommentar für die Praxis zum Betriebsverfassungsgesetz beginnt mit einer Darstellung der bearbeiteten Normen. Darauf folgt eine umfangreiche Einleitung, die neben der historischen Entwicklung eine allgemeine Einführung in das Betriebsverfassungsrecht beinhaltet. Erst danach beginnt die eigentliche Kommentierung. Neben der Aufarbeitung der 132 Paragraphen des Betriebsverfassungsgesetzes findet sich in den Anhängen A und B auch eine Kommentierung der Wahlordnung (WO) 2001 und des Gesetzes über Europäische Betriebsräte (EBRG). Im Anhang C ist die RL 2002/14/EG abgedruckt, jedoch ohne behandelt zu werden. In Anhang D widmen sich die Autoren der Europäischen Aktiengesellschaft und der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften.
Hauptaugenmerk liegt aber eindeutig auf dem Betriebsverfassungsgesetz. In der Neuauflage wurden ua die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse auf die Betriebsarbeit, die Whistleblower-RL der EU, EuGH-Rsp zur Arbeitszeiterfassung und auch aktuelle nationale Rsp zu Betriebsratswahlen und der Arbeitszeit von Betriebsräten eingearbeitet. Völlig neu kommentiert wurden die Regelungen zum Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die weiteren Neuerungen stehen ganz im Zeichen der Digitalisierung. Diese macht auch vor dem BR nicht halt. So wurden die Folgen des neuen Datenschutzrechts und auch die daraus entspringende Rsp mit ihren Auswirkungen dargestellt, ebenso wie die interessante Frage zu den Betriebsratsrechten bei der Anwendung künstlicher Intelligenz.
Die einzelnen Kommentierungen bestechen durch ihre gute Lesbarkeit und dem Hervorheben der relevanten Stellen. Gerade für PraktikerInnen von Vorteil sind die Beispiele, die immer wieder eingebaut wurden (zB § 21 Rz 19 und 21).
Der Kommentar eignet sich daher für sämtliche Personen, die mit kollektiver Rechtsgestaltung auf betrieblicher Ebene konfrontiert sind.