Müller-Glöge/Preis/Schmidt (Hrsg)Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

21. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2021, LI, 3.157 Seiten, Leinen, € 179,-

KONRADGRILLBERGER

Das Standardwerk zum deutschen Arbeitsrecht hat im Vergleich zur Vorauflage um 50 Seiten zugenommen. Das liegt hauptsächlich an den zahlreichen Gesetzesänderungen, die wegen der Covid-19-Pandemie auch vom deutschen Gesetzgeber vorgenommen wurden. Darüber hinaus waren die dazu ergangene Rsp und die einschlägige Literatur einzuarbeiten. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Kommentierung von Preis zu den arbeitsvertraglichen Auswirkungen behördlicher Maßnahmen (Tätigkeitsverbote, Quarantäne). Sie werden zu § 611a BGB Rz 690a ff eingehend geschildert. Darin werden auch die öffentlich-rechtlichen Entschädigungsansprüche von AN behandelt, die der Gesetzgeber für den Fall vorgesehen hat, dass ein behördliches Verbot zum Unterbleiben der Arbeitsleistung und zum Verlust des Entgeltanspruches führt. Ausführlich wird auch erörtert, ob und unter welchen Umständen der AG das Risiko behördlicher Maßnahmen zu tragen hat (BGB § 615 Rz 132a ff). Der österreichische Gesetzgeber hat diese Frage mit einer Ergänzung des § 1155 ABGB geklärt. Gleichzeitig wurde freilich den AN die Pflicht auferlegt, einen offenen Erholungsurlaub in gewissem Ausmaß zu verbrauchen. Beide Regelungen sind mit Jahresende 2020 außer Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber hat vergleichbare Regelungen nicht getroffen. Auch sonst wird nicht vertreten, dass den AN eine Pflicht zum Urlaubsverbrauch im Interesse des AG trifft. Das zeigt die Kommentierung des UrlG durch Gollner (UrlG § 7 Rz 11 ff).126

Abgesehen von den Neuregelungen aus Anlass der Pandemie wurden in der 21. Auflage des Kommentars wie immer die Rsp des EuGH und von deutschen Gerichten in bewährter Weise eingearbeitet. Auch für die Auflage gilt daher: Wer sich zum deutschen Arbeitsrecht verlässlich informieren will, ist mit dem Erfurter Kommentar bestens bedient.