Geck/Hey (Hrsg)Telearbeit/Homeoffice/Mobiles Arbeiten. Grundlagen und rechtliche Leitplanken

Fachmedien Otto Schmidt, Düsseldorf 2021, 280 Seiten, kartoniert, € 30,80

MARTINGRUBER-RISAK

In Folge der COVID-19-Pandemie mit den resultierenden Lockdowns stellten viele Betriebe sehr kurzfristig auf Homeoffice um und leisteten so einen Beitrag zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus. Auch nach den Lockerungen und dem Sinken der Infektionszahlen spielt für viele weiterhin das Arbeiten außerhalb des Betriebes in unterschiedlichen Formen eine größere Rolle als bisher. Damit steigt auch der Bedarf nach entsprechender Beratung, da diesbezüglich viele Rechtsfragen offen sind. Das hat auf dem Büchermarkt zu einer Welle an Publikationen in sehr unterschiedlicher Qualität geführt – und das natürlich nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland, wo bislang abseits der arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Bestimmung in § 1 Abs 4 Arbeitsstättenverordnung zur Telearbeit interessanterweise noch gar keine gesetzliche Regelung getroffen wurde. Es liegt zwar ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur mobilen Arbeit (Mobile Arbeit-Gesetz – MAG vom 26.11.2020) vor, ein Regierungsentwurf wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Auch deshalb sind entsprechende Praxisratgeber nachgefragt, zu denen auch das hier zu rezensierende Werk zählt. Grundsätzlich sind hier alle relevanten Themen kompakt behandelt, die schnelle Entstehung merkt man ihm aber doch an. Es umfasst 27 Kapitel und 28 AutorInnen, die alle aus derselben internationalen Anwaltskanzlei stammen. Die Abschnitte sind kurz und eher inhomogen, was die Zitatdichte und Praxisnähe (insb Formulierungsvorschläge für Klauseln) anbelangt. Bisweilen gibt es Wiederholungen. Ein kommentiertes Muster für eine Homeoffice-Vereinbarung fehlt ebenso wie ein Stichwortverzeichnis, was das schnelle Auffinden und den Praxisnutzen doch erheblich mindert. Einen Überblick über Rechtslage und Meinungsstand in Deutschland bietet das Buch aber allemal, weshalb es insb PraktikerInnen, die auch einen Blick über die Grenze nach Deutschland machen müssen, zum Einstieg empfohlen werden kann.