Reissner/Mair (Hrsg)Menschen mit Behinderung im Arbeits- und Sozialrecht

2. Auflage, Linde Verlag, Wien 2021, 168 Seiten, kartoniert, € 35,-

THOMASMATHY

Etwas mehr als drei Jahre nachdem die erste Auflage des vonReissner undMair herausgegebenen Handbuchs „Menschen mit Behinderung im Arbeits- und Sozialrecht“ erschienen ist, liegt dieses nunmehr in zweiter Auflage vor. Im Rahmen der Neuauflage haben die Autoren und Autorinnen nicht nur ihre Beiträge aktualisiert, vielmehr ist das Handbuch auch um ein Stichwortverzeichnis erweitert worden.

Das Buch gliedert sich in sechs Teile: Eingangs behandeltReissner die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche auf Menschen mit Behinderung zur Anwendung gelangen. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die dogmatische Einordnung jener Entscheidungen des OGH, welche für die Qualifikation eines Vertragsverhältnisses als Arbeitsvertrag auf eine „fremdwirtschaftliche Zweckbestimmung“ abstellen;Reissner plädiert ua dafür, dieses Kriterium bloß als eines der vielen Elemente der persönlichen Abhängigkeit zu begreifen (krit Mathy, DRdA 2018, 367 f). Im Anschluss daran behandelt Auer-Mayer die Frage, ob und wann der/die StellenwerberIn bzw der/die AN den/die AG über eine Behinderung aufzuklären hat; überzeugend differenziert sie dabei nicht nur zwischen (bloßer) Informationsobliegenheit und (echter) Informationspflicht, sondern arbeitet auch die Kriterien jener Abwägungsentscheidung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des/der AN und dem Informationsinteresse des/der AG näher heraus, welche de lege lata über das Bestehen einer (echten) Informationspflicht entscheidet. Nach einer umfassenden, auch Detailfragen nicht aussparenden Darstellung des besonderen Bestandschutzes von begünstigten Behinderten (§ 8 BEinstG) durch Heinz-Ofner widmet sichMair dem Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung und zeigt dabei ua die Defizite der antidiskriminierungsrechtlichen Regelungen des BEinstG (§§ 7a ff BEinstG), insb in Bezug auf die Rechtsdurchsetzung, auf; besondere praktische Bedeutung kommt auch in der Neuauflage den Ausführungen von Hofer zu, welcher mit der übersichtlichen Darstellung der zahlreichen bundes- und landesrechtlichen Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung einen wertvollen Wegweiser durch den bestehenden „Förder-Dschungel“ bereitstellt. Den Abschluss bildet der Beitrag von Födermayr, welcher die Rechtsstellung sowohl von behinderten Menschen als auch ihrer Angehörigen im Sozialrecht einer Analyse unterzieht; trotz nicht zu leugnender Fortschritte auf diesem Gebiet (§ 8 Abs 1 Z 3 lit m ASVG) bemängelt Födermayr ua, dass Menschen mit Behinderung vielfach nur im Umweg über ihre Angehörigeneigenschaft eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung erlangen können, und rügt zudem die dabei gewählte rechtstechnische Konstruktion, welche dies durch eine Verlängerung der „Kindeseigenschaft“ bewerkstelligt (vgl § 123 Abs 4 Z 2 lit a und § 252 Abs 2 Z 3 ASVG).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Handbuch „Menschen mit Behinderung im Arbeits- und Sozialrecht“ auch in seiner zweiten Auflage als praktisches und tiefgründiges Nachschlagewerk uneingeschränkt zu empfehlen ist.