HitzIT-Kollektivvertrag – Kommentar

2. Auflage, Linde Verlag, Wien 2021, 266 Seiten, kartoniert, € 58,-

JOHANNESWARTER

Drei Jahre nach der ersten Auflage (2018) ist die Kommentierung vonWolframHitz zum IT-KollV nunmehr in zweiter Auflage im Linde Verlag erschienen. Obwohl der Umfang um fast 80 Seiten im Vergleich zur Vorauflage zugelegt hat, ist das Werk seiner praxisnahen Kommentierung treu geblieben. Entsprechend der Ausrichtung erfolgte die Kommentierung in besonders verständlicher Art und Weise. Der Autor geht von basalen Vorkenntnissen der LeserInnen aus. Dies hat den Vorteil, dass auch Grundlegendes angesprochen wird. Eine tiefergehende wissenschaftliche Auseinandersetzung sollte man hingegen nicht erwarten. Dafür ist das Werk allerdings auch nicht gedacht.

Die praxisnahe Kommentierung ist nicht zuletzt dem Autor geschuldet.Hitz arbeitet als sozialpolitischer Referent in der Bundessparte Information & Consulting der Wirtschaftskammer Österreich. Seine Praxiserfahrung rührt nicht zuletzt auch von der Begleitung zahlreicher Kollektivvertragsverhandlungen auf AG-Seite her.

Dem Aufbau einer Kommentierung folgend werden die 24 Paragraphen des IT-KollV nacheinander abgearbeitet. Nach dem Abdruck des Wortlauts der kollektivvertraglichen Bestimmung erfolgt die entsprechende Kommentierung des jeweiligen Paragraphen. Das Werk bildet die Rechtslage zum Stand 1.4.2021 ab, weshalb auch die jüngsten Novellen insb hinsichtlich der AZG-Novelle 2018 bzw die Home-Office-Neuregelung 2021 Berücksichtigung finden. In der Kommentierung nicht behandelt werden hingegen COVID-19-bedingte Sonderregelungen. Der Autor ist der Hoffnung, dass man derartige Regelungen in Zukunft nie wieder brauchen werde. Möge er Recht behalten.

Nach den Ausführungen zu den einzelnen Paragraphen des IT-KollV werden abschließend auch die Anhänge zum KollV abgedruckt. Neben einer Tabelle für das Kilometergeld gemäß der Reisegebührenvorschrift 1955, der einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen für das Tag- und Nächtigungsgeld und der Auslandsdiäten enthält der Anhang auch eine Mustervereinbarung über Telearbeit, einen Musterdienstzettel sowie ein Informationsblatt für Dienstreisen, die länger als ein Monat dauern. Abgerundet wird der Anhang mit dem Abdruck der Bestimmungen des AZG, was offenbar auf Anregung aus der Praxis geschehen ist.

Wie schon die Vorauflage kann auch die zweite Auflage allen PraktikerInnen wärmstens empfohlen werden. An den verständlichen und praxisorientierten Ausführungen hat sich nichts geändert, weshalb das Motto der Vorauflage auch für die Neuauflage Berechtigung findet: Aus der Praxis – für die Praxis!