HaslingerSozialversicherung und Schadenersatz
Linde Verlag, Wien 2021, 118 Seiten, kartoniert, € 32,–
HaslingerSozialversicherung und Schadenersatz
Der Autor ist als Jurist bei einem österreichischen Sozialversicherungsträger beschäftigt, wo er mit Rückgriffen gegen Schädiger und deren Haftpflichtversicherungen zu tun hat. Der Anlass dafür, das Buch zu verfassen, lag im Fehlen eines kompakten Buches über die praktische Abwicklung des Rückgriffs. Gerichtet ist es an PraktikerInnen bei Sozialversicherungsträgern, Privatversicherungen und Gerichten sowie an RechtsanwältInnen. Diese spezifische Schwerpunktsetzung bestimmt auch den Inhalt des Buches: Dargestellt werden – in sehr kompakter Form – die Rechtsgebiete, die für die behandelte Querschnittsmaterie von Bedeutung sind, und zwar durchaus umfassend vom Schadenersatzrecht über das Privatversicherungsrecht und das Strafrecht bis zu den §§ 332-337 ASVG. Diese Bestimmungen enthalten Modifikationen des Schadenersatzrechts, die im Zusammenhang damit stehen, dass wir von einem ausgebauten Sozialversicherungssystem umgeben sind, das bei Fehlen einer Koordination den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung entlasten würde.
Ich selbst erinnere mich mit einem gewissen Schaudern an eine Übung während meines Studiums, in der schwerpunktmäßig das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) und die §§ 332-337 ASVG behandelt wurden – mir fehlte damals ziemlich der Durchblick auf die Materie, die mir jetzt so logisch erscheint. Dieses Buch hätte mir zum Grundverständnis einen guten Einblick verschafft.
Der beschriebene Zweck des Buches bedingt die Orientierung an den Bedürfnissen eines Praktikers, der mehr oder minder frisch in die Materie einsteigt, etwa eines Rechtsanwaltsanwärters, der seine Arbeit in einer auf Verkehrshaftpflichtrecht spezialisierten Anwaltskanzlei aufnimmt. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der Rsp, die bis in die jüngste Zeit aufgearbeitet ist. Eine nähere Auseinandersetzung mit abweichenden Ansichten würde dem Ziel entgegenstehen, eine valide Information für die praktische Abwicklung von Rückgriffscausen zu bieten. Diese Verknappung auf Basisinformationen ist erstaunlich gut gelungen, auch wenn manchmal die Konzentration auf „Basics“ etwas übertrieben wirkt, zB beim 2. Kapitel „Schadenersatzrecht“. Ohne Zweifel ist es schwierig, in einem explizit den Grundlagen gewidmeten Werk die rechte Grenze zu ziehen.
Hilfreich sind der täglichen Abwicklungspraxis entsprungene und nicht allgemein bekannte Informationen, wie die Rechtsgrundlagen für Amtshilfe- und Auskunftsersuchen sowie das vergleichsweise umfangreich dargestellte Teilungsabkommen der österreichischen Krankenversicherungsträger mit den österreichischen Versicherungsunternehmen. Auch dessen Text samt Bemerkungen ist abgedruckt.
Die Dichte der Darstellung erweckt Bedürfnisse in Richtung einer (leichten) Verbreiterung der Information. So könnte eine Vermehrung der Beispiele in einer Neuauflage dafür sorgen, dass die Grundlagen des Rückgriffs – der für Anfänger nicht leicht durchschaubar ist – noch besser durchdrungen werden können. 380