Schaub (Begr)Arbeitsrechts-Handbuch
19. Auflage, C. H. Beck Verlag, München 2021, 3.100 Seiten, gebunden, € 129,-
Schaub (Begr)Arbeitsrechts-Handbuch
Das 1972 von Günter Schaub begründete Arbeitsrechts-Handbuch wird mit der nunmehr bereits 19. Auflage erfolgreich fortgeführt. Zu den bisherigen BearbeitInnen Martina Ahrendt, Ulrich Koch, Rüdiger Linck,Jürgen Treber und Hinrich Vogelsang ist mitUrsula Rinck eine weitere Richterin am Bundesarbeitsgericht hinzugetreten.
Auch wenn seit dem Erscheinen der letzten Auflage nur rund zwei Jahre vergangen sind, gab es für die Autorinnen und Autoren einiges zu tun. Neben zahlreichen Judikaten galt es ua, das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)“ (BGBl I 2021/32, 1762) einzuarbeiten. Darüber hinaus wurden mit der Covid-19-Pandemie (im Kern oft gar nicht so) neue Problemstellungen, etwa im Kontext von Arbeitsverhinderung, Arbeitsschutz und „Homeoffice“ virulent.
Die bewährte Untergliederung in „Bücher“ zu allen bedeutsamen Bereichen des deutschen (und auch europäischen) Arbeitsrechts und der besondere Fokus auf die einschlägige Rsp wurden beibehalten. Die Übersicht wird weiterhin durch Hervorhebung inhaltlich wichtiger Aspekte in grau hinterlegten Kästchen, zahlreiche interne Verweise, ein ausführliches Stichwortverzeichnis und eine einseitige Schnellübersicht erleichtert. Einzig das bisherige 25. Buch zum „Personalvertretungsrecht“ (§§ 262-271) musste in der nunmehrigen Auflage entfallen. Anders als man zunächst vermuten möge, ist dies aber keineswegs durch einen autorInnenseitigen „Ausfall“ begründet. Wie dem Vorwort zu entnehmen ist, ist das – inzwischen auf deutlich über 3.000 Seiten angewachsene – Werk vielmehr aufgrund des herstellungsbedingten beschränkten Umfangs an seine Grenzen gestoßen. Auch dieser bedauerliche Umstand zeugt vom umfassenden Charakter des vorliegenden Standardwerkes, das auch in vorliegender Auflage allen am deutschen Recht Interessierten wärmstens empfohlen werden kann.