Mayrhofer/KurzböckArbeitsrecht für die betriebliche Praxis 2021/22
Weiss Verlag, Wien 2021, 483 Seiten, € 85,80
Mayrhofer/KurzböckArbeitsrecht für die betriebliche Praxis 2021/22
Der „Mayrhofer“ ist ein einzigartiges Nachschlagewerk, welches durch seinen Aufbau und die Komprimiertheit besticht, wobei komplexe rechtliche Arbeitsfragen knapp und zielgerichtet beantwortet werden. Das Praxishandbuch erscheint in einer jährlich aktualisierten Auflage, weswegen auch heuer alle – teils gravierenden, teils kleineren, aber dennoch wichtigen – arbeitsrechtlichen Änderungen und Neuerungen (bis Anfang September 2021) berücksichtigt wurden.
Mit der aktuellen Auflage wird der „Mayrhofer“ von einem neuen Autor betreut.Wilhelm Kurzböck wird die langjährige hervorragende Arbeit von Dr.Karl Mayrhofer weiterführen.
Die wichtigsten Änderungen, in Kurzform in das Buch aufgenommen, sind ua die neue gesetzliche Homeoffice-Regelung (samt Homeoffice-Vereinbarung in den Vertragsmustern) und die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Kündigungsregelung bei Arbeiter:innen auf den 1.10.2021 mit ergänzenden Informationen.
Weiters wurden Präzisierungen und viele neue Fälle der jüngsten arbeitsrechtlichen Judikatur aufgenommen, wie zB zum Frühwarnsystem bzw zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen während Krankenständen (etwa ob auch anteilige Sonderzahlungen über das Ende der Beschäftigung hinaus für die Dauer der Krankenentgeltgewährung zu bezahlen sind).
Die Gliederung in Haupt- und Unterkapitel in Fragen und Antworten wurde in der aktuellen Auflage beibehalten. Auch das Stichwortverzeichnis ist so angelegt, dass aufgrund der Gliederung und Struktur ein schnelles und gezieltes Nachschlagen möglich ist. Die Fragen sind so geschrieben, wie sie auch oftmals in der Praxis gestellt werden. Den Anhang mit den Vertragsmustern und Erklärungen kann man sich als PDF-Datei vom Verlag kostenlos per E-Mail zusenden lassen.
Dieses Nachschlagewerk zeichnet sich dadurch aus, dass es komplexe arbeitsrechtliche Dinge knapp und präzise, aber trotzdem umfassend erklärt, weswegen es ein unverzichtbarer Begleiter für den/die in der arbeitsrechtlichen Praxis Tätige/n ist.