Dahl (Hrsg)Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

dfv – Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2021, 561 Seiten, kartoniert, € 139,-

MARTINSOUCEK

Die Autor:innen dieses Werks sind, mit einer Ausnahme, Rechtsanwält:innen, welche sich mit unterschiedlichen Aspekten des deutschen Betriebsverfassungsrechts bei Betriebsänderungen auseinandersetzen.

Das Thema Sozialplan zieht sich dominant durch die Beiträge. Hier lassen sich für die ans österreichische Arbeitsrecht denkenden Leser:innen interessante Parallelen 355 und Unterschiede feststellen. Es wird Wert auf verschiedene Perspektiven, der AG und der AN(-Vertreter:innen), gelegt. Zu berücksichtigen bleibt hier naturgemäß, dass es sich um eingearbeitete Entscheidungen des deutschen Bundesarbeitsgerichts, so wie der Einigungsstellen, handelt. Die Verweise auf Judikate und Kommentare sind umfangreich, auch unterschiedliche Literaturmeinungen finden sich. Wer sich „Muster“ für Sozialpläne erwartet, der wird enttäuscht, denn es handelt sich um eine detaillierte Auseinandersetzung mit verschiedenen Aspekten dieser komplexen Materie.

In der Einleitung wird exemplarisch auch mit wenigen Zahlen operiert, jedoch ist völlig klar, dass es sich hierbei um die Hinführung zum Thema der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten handelt. Selbstredend werden in diesem Zusammenhang im Endeffekt auch erhebliche (finanzielle) Mittel bewegt. Ua spannend ist die Auseinandersetzung mit „Freiwilligen-Programmen“. Diese „gegen den Willen des Betriebsrats durchzusetzen, ist ... eine nicht zu empfehlende Handlungsoption“.

Die Mitbestimmung bei Sozialplänen bei internationalen Matrixstrukturen ist ein spannendes, aber nicht leicht zu vermittelndes Themenfeld, dem sich das vorliegende Werk nicht verschließt. Ebenso werden Tarifsozialpläne und Insolvenz oder veräußerungsrelevante Aspekte berücksichtigt.

Ein umfassendes Werk, welches weit mehr als nur einen stichwortartigen Zugang zu einer bedeutenden, aber sehr speziellen Materie des Arbeitsrechts zu vermitteln in der Lage ist. Es wird mit einem Sachregister, sowie einem Literaturverzeichnis abgeschlossen.