Haslinger/Leitner/Nowak (Hrsg)Handbuch ASGG – Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

Linde Verlag, Wien 2022, XXIV, 263 Seiten, gebunden, € 59,-

MATTHIASNEUMAYR

Die vergangenen drei Jahre taten dem ASGG gut: Nach dem 2020 publizierten Kommentar von Köck/Sonntag (Hrsg) erschienen Mitte 2022 knapp hintereinander zwei Handbücher zum arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren: die zweite Auflage des Handbuchs von Hargassner/Ziegelbauer und die erste Auflage des von Haslinger/Leitner/Nowak herausgegebenen Handbuchs. Interessant ist es, die unterschiedlichen Herangehensweisen der beiden Handbücher zu sehen und zu vergleichen: Während Hargassner/Ziegelbauer nach einem kurzen Allgemeinen Teil in den Teilen II und III in etwa dem zeitlichen Ablauf eines arbeits- und eines sozialgerichtlichen Verfahrens folgen, mit dem inhaltlichen Schwerpunkt jeweils auf der Klage, orientiert sich das hier besprochene Handbuch mehr am Aufbau des ASGG, ähnelt also ein wenig mehr einem Kommentar, woraus sich im Vergleich auch eine stärker wissenschaftliche Ausrichtung mit zB mehr Fußnotenhinweisen ergibt. Bei Hargassner/Ziegelbauer spielen Muster und Praxishinweise eine größere Rolle, wenn auch in dem hier besprochenen Handbuch zahlreiche Beispiele und Praxistipps aufscheinen.

Würde ich gefragt, welches der beiden Bücher ausgewählt werden soll, wenn nur eines angeschafft werden darf, lautet die Antwort simpel: Es kommt darauf an. Stehe ich zB am Anfang einer Vertretungstätigkeit in arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren und muss mir einen grundlegenden Überblick über die Materie verschaffen, hat das Handbuch von Hargassner/Ziegelbauer mit seinem einfachen praxisnahen Zugang Vorteile. Bin ich schon etwas weiter fortgeschritten, empfiehlt sich mehr das hier besprochene Handbuch, weil es sich stärker mit Lehre und Rsp und auch mit Sonderkonstellationen auseinandersetzt.

Auch ein von mir angestellter Detailvergleich bringt ein unentschiedenes Ergebnis: Die der OGH-E8 ObA 41/15k vom 25.6.2015 zugrunde liegende skurrile Situation wird in beiden Handbüchern angesprochen: Der AG mit Sitz in Österreich, der seinen in der Tschechischen Republik wohnhaften und in Österreich arbeitenden 72 AN, der sich in Elternteilzeit befindet, auf Zustimmung zur beabsichtigten Entlassung klagen will, hat nach der Brüssel Ia-VO keinen Gerichtsstand in Österreich, sondern nur im Wohnsitzstaat des AN.

Noch ein kleiner Wunsch für die Neuauflage des besprochenen Handbuchs: Vielleicht findet sich doch irgendwo in einer Kopf- oder Fußzeile Platz, den Autor des jeweiligen Kapitels auf jeder oder jeder zweiten Seite zu nennen.