EichenhoferSozialrecht der Europäischen Union

8. Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2022, 386 Seiten, kartoniert, € 29,-

MICHAELWINDISCH-GRAETZ

Eberhard Eichenhofer legt mit diesem Werk die bereits achte Auflage seines bewährten Überblicks über das „Sozialrecht der Europäischen Union“ vor. Der Aufbau folgt drei grundlegenden Teilen. Zunächst werden die Grundlagen des Sozialrechts der Europäischen Union erörtert. Dann folgt auf ca 130 Seiten ein Überblick über das Koordinierende Sozialrecht der EU. Diesem folgt ein weiteres Kapitel über das harmonisierende europäische Sozialrecht. An dem Buch ist deutlich die umfassende, über Jahrzehnte gewachsene Kenntnis Eichenhofers auf diesem Rechtsgebiet zu erkennen. Es ist dicht geschrieben und enthält eine Vielzahl verschiedenster Fragen, die nicht nur das Sozialrecht, sondern auch das Arbeitsrecht erfassen.

Dabei ist aufs Erste aus dem Inhaltsverzeichnis nicht mehr klar erkennbar, welche Rechtsprobleme sich in den einzelnen Kapiteln verbergen. Es kann daher den Leser*innen nur angeraten werden, das ganze Buch in einem zu lesen und sich durch die Vielzahl an Ideen und Hinweisen inspirieren zu lassen. Aus österreichischer Sicht ist dabei anzumerken, dass sich die Darstellung – soweit es um die Verzahnung mit nationalem Recht geht – auf die deutsche Rechtsordnung bezieht, die nicht immer eins zu eins auf das österreichische Recht übertragen werden kann. Manche, sehr interessante und höchst relevante Kapitel werden zu schnell behandelt, teilweise auch, ohne konkrete Rechtsgrundlagen anzugeben. Hier sei beispielsweise die Frage nach der Geltung der Diskriminierungsverbote im Sozialrecht genannt. Art 19 AEUV ist lediglich eine Kompetenzgrundlage, die keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein Diskriminierungsverbot aus den in Art 19 AEUV genannten Gründen im Sozialrecht bedeutet. Dogmatisch unbefriedigend bleibt daher zB das Kapitel „Religion und Weltanschauung“ (S 214 f), in dem ohne Abwägung der Individual- und Solidarinteressen eine Unzumutbarkeit der Arbeitsvermittlung von Personen behauptet wird, die aus Glaubensgründen etwa an bestimmten Wochentagen nicht arbeiten wollen.

Um die Leser*innen in Zukunft wieder mehr an die Hand zu nehmen, würde sich die Rezensentin eine Überarbeitung, die einer klareren dogmatischen Grundstruktur folgt, wünschen. 76