Kreuzhuber/Pfleger/BerneckerArbeitsmigration – Leitfaden

2. Auflage, Manz Verlag, Wien 2023 XIV, 198 Seiten, broschiert, € 38,–

JOHANNESPEYRL (WIEN)

Im Fokus der – auch juristischen – Diskussion über Migrationsrecht steht seit jeher nahezu ausschließlich Asylrecht. Der gesamte Bereich der Arbeitsmigration bleibt hingegen oft unterbelichtet. Das vorliegende Werk leistet daher einen wesentlichen Beitrag, diese Lücke zu schließen.

Die Autorinnen befassen sich dabei sehr detailliert und umfassend mit dem gesamten System des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Die Gliederung dabei ist mE nicht 491 zur Gänze einleuchtend (zB werden Berechtigungen gemäß AuslBG vor der Rot-Weiß-Rot – Karte behandelt), da aber Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht oft in sehr komplexer Manier zusammengreifen, ist die Reihung der Kapitel letztlich eine Frage der individuellen Wertigkeiten bzw Präferenzen.

Nach einer kurzen Einleitung befasst sich das erste inhaltliche Kapitel mit dem Aufenthalts- und Beschäftigungsrecht von Personen, die freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben (zB Asylberechtigte). Anschließend beleuchten die Autorinnen das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürger:innen in Österreich. Danach folgt eine Darstellung der Berechtigungen gemäß AuslBG, die (wie oben angedeutet) an dieser Stelle etwas disloziert scheinen. Schließlich ergibt sich aufgrund europarechtlicher Notwendigkeiten der Zugang zum Arbeitsmarkt von wenigen Ausnahmen abgesehen aus den Aufenthaltstiteln der Drittstaatsangehörigen (zB Rot-Weiß-Rot – Karte, Rot-Weiß-Rot – Karte plus). Breiten Raum nimmt – was bei einem Buch mit Titel „Arbeitsmigration“ natürlich klar ist – die Behandlung der „Rot-Weiß-Rot – Karte“ bzw der „Blauen Karte EU“ sowie der sonstigen unmittelbar zur Arbeitsmigration geschaffenen Aufenthaltstitel ein. Als letzter großer Block werden die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln präzise aufgezählt und die konkreten Aufenthaltstitel (abgesehen der oben erläuterten „direkten“ Aufenthaltstitel zur Arbeitsmigration) besprochen. Die Beschreibungen der wesentlichen Bestimmungen zu Meldepflichten sowie Strafbestimmungen bilden den Abschluss des Werkes.

Wie das von den konkreten Autorinnen nicht anders zu erwarten ist, arbeiten sie sehr stringent die Voraussetzungen ab. Dabei schießen sie lediglich ab und an über das Ziel der Anforderungen hinaus, zB wenn sie feststellen, dass Studierende aus EWR-Staaten der Aufenthaltsbehörde einen Nachweis des Unterhalts (anstelle von „Glaubhaftmachung in Art 7 RL 2004/38/ EG oder „Erklärung“ in § 53 Abs 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz [NAG]) vorlegen müssen. Allerdings muss auch gesagt werden, dass es aufgrund der Fülle der unterschiedlichen (Erteilungs)voraussetzungen nahezu unmöglich ist, nicht zumindest zT unscharfe Formulierungen zu verwenden.

Das Werk bietet daher eine fundierte und präzise Zusammenstellung der fast unendlichen Voraussetzungen für die unterschiedlichsten Aufenthalts- und Beschäftigungsberechtigungen im österreichischen Recht. Als sehr positiv ist zB hervorzuheben, dass die Autorinnen alle Zwecke aufzählen, für die eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ erteilt werden kann, wobei sich diese Aufzählung über mehrere Seiten erstreckt (S 90 ff). Daraus wird deutlich, dass die Aufgabe, die sich die Autorinnen gestellt haben, alles andere als einfach war.

Bei der Darstellung der anwendbaren Rechtsnormen bzw Voraussetzungen folgen sie aber konsequent einer Darstellung, die zum einen betont deskriptiver Natur ist und zum anderen erkennbar ausschließlich der Behördensicht verpflichtet ist. Ein Indiz dafür ist, dass Fußnoten, soweit sie nicht auf Rechtsquellen verweisen, sich nahezu ausschließlich auf Kommentare bzw Beiträge von Behördenvertreter:innen beziehen. Kritik an gesetzlichen Regelungen (sei es aufgrund normativ-rechtlicher oder aufgrund rechtspolitscher Erwägungen) suchen Leser:innen vergebens.

Insgesamt leistet das vorliegende Buch einen wesentlichen Beitrag, um das oft verworrene und zT überkomplexe System der Zuwanderung nach bzw des Aufenthalts in Österreich verstehen und anwenden zu können. 492