Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Westphal/Krone (Hrsg)Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

15. Auflage, C.H. Beck Verlag, München 2024, XXVI, 1.290 Seiten, Leinen, € 129,-

LeonieObermeyr

Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht wurde für Menschen mit Behinderung in den vergangenen sechs Jahren durch das Bundesteilhabegesetz umfassend reformiert. Das Gesetzespaket umfasste nicht nur das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), sondern ua auch das Teilhabechancengesetz, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Der Kommentierung dieser zahlreichen Novellierungen haben sich in mittlerweile 15. Auflage ein Team aus renommierten Autor:innen der Wissenschaft und Praxis, federführend durch den mittlerweile verstorbenen ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Dirk Neumann, gewidmet.

Eine Besonderheit des Werkes liegt darin, dass es Kommentierungen sowohl sozialrechtlicher als auch arbeitsrechtlicher Bestimmungen beinhaltet. So deckt ein Teil Erläuterungen der Neuregelungen des SGB IX ab, wobei ein Fokus auf die Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) und die soziale Teilhabe der Menschen mit Behinderung (soziale Rehabilitation) gelegt wird. Ein anderer – arbeitsrechtlicher – Teil widmet sich sodann dem Schwerbehindertenrecht und insb den diesbezüglichen Verordnungen, wie etwa der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Auch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) wurde aufgearbeitet.

Ein besonderer Schwerpunkt dieser aktualisierten Auflage liegt auf dem neuen Betreuungsrecht, das vor allem das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung, die gem § 1814 BGB rechtlich betreut werden, fördern möchte. Das Betreuungsrecht wurde im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst und barg Unsicherheiten für die beteiligten Personen, denen der vorliegende Kommentar Abhilfe zu schaffen versucht. Die österreichischen Leser:innen könnte hier vor allem der Rechtsvergleich zur Erwachsenenvertretung und Selbstbestimmung (vgl § 239 ff ABGB) interessieren.

Zielgruppe des Werkes sollen AG, Betriebsrät:innen, Schwerbehindertenvertreter:innen, Mitglieder der „klassischen“ juristischen Berufsgruppen, aber auch Studierende sein, die sich erstmals in das Thema der Reche für 346 Menschen mit Behinderung einarbeiten. Auf strukturierte Weise werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Behindertenrechts und die diesbezügliche Judikatur und Literatur umfassend und für all diese Personengruppen verständlich aufgearbeitet. Das Werk ist daher allen Interessent:innen, auch in Österreich, zu empfehlen.