Mosler/Müller/Pfeil (Hrsg)Der SV-Komm

308.-320. ErgLfg, Faszikelwerk in 5 Leinenmappen, Manz Verlag, Wien 2022, 4.234 Seiten, € 398,-

PeterSchöffmann

Vor mehr als zehn Jahren wurde „Der SV-Komm“ von den Herausgebern Rudolf Mosler, Rudolf Müller und Walter J. Pfeil begründet. Genau gesagt erschien die 1. Lieferung im März 2013. Der Kommentar wurde seither um sage und schreibe 320 Lieferungen ergänzt und aktualisiert. Die häufigen Novellen und die umfangreiche Judikatur machen es notwendig. Der Griff zum „SV-Komm“ ist damit bitter notwendig. Sein Vorzug besteht aber nicht nur in seiner Aktualität, sondern ganz besonders in seiner inhaltlichen Qualität.

Das stellen auch die hier zu besprechenden Lieferungen (308.-320.) unter Beweis. Darunter finden sich Aktualisierungen ganz zentraler Bestimmungen; wie etwa zur Beschäftigung im Inland (§ 3 ASVG von R. Müller; Spiegel), zu den haftungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 332-337 ASVG (von Auer-Mayer) oder zum Vertragspartner:innenrecht (etwa §§ 338-343 ASVG von Kneihs/Mosler).

Die umfangreichste Überarbeitung gab es indes für die §§ 111-115 ASVG zu den Sanktionen bei Verstößen gegen die Melde-, Auskunfts- und Einsichtsgewährungspflichten, für die nunmehr Warter (neben – wie schon bisher – Feik) als Mitautor verantwortlich zeichnet. Die Kommentierung wurde nicht bloß aktualisiert, sondern auch um viele grundlegende Ausführungen bereichert; so etwa zur Verschuldensvermutung (§ 111 Rz 4). Gänzlich neu sind die Kommentierungen zu den Säumniszuschlägen nach § 114 und der Vorschreibung der Beitrags- und Säumniszuschläge nach § 115. Die Bestimmungen wurden bereits mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz (BGBl I 2015/79) eingefügt. Überzeugend vertreten Feik/Warter hier etwa, dass der Säumniszuschlag auch ohne Bescheid durch bloße Verständigung gegenüber den Meldepflichten verhängt werden kann (§ 114 Rz 5).

Manch andere Werke leiden nach einigen Auflagen oder Lieferungen an Altersschwäche: neue Judikatur und Lehre werden achtlos eingefügt, Überholtes nicht gestrichen. Nicht so der SV-Komm: Die Autor:innen scheuen die Mühe nicht, das einmal Geschriebene immer wieder zu prüfen. Er bleibt damit unentbehrlich.