Gramlich/LütkeGeschGehG/HinSchG – Spannungsverhältnis zwischen Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowing
C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2024, 1.082 Seiten, gebunden, € 159,-
Gramlich/LütkeGeschGehG/HinSchG – Spannungsverhältnis zwischen Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowing
Mit dem vorliegenden Werk verfolgen die Autoren nach ihrem Vorwort das Ziel, eine umfassende, aber dennoch verständliche Darstellung des sich aus dem GeschGehG und HinSchG entstehenden Spannungsfeldes zu schaffen. Der Fokus liegt dabei auf einer möglichst hohen Praxisrelevanz für die Rechtsanwender:innen. Um diesen praxisorientierten Zugang zu bieten, wurden zentrale prozessuale Fragen der Rechtsdurchsetzung und -verteidigung – soweit möglich – in eigenen Gliederungspunkten aufgearbeitet. Dabei zeichnet sich die Abhandlung durch eine klare Struktur und Formulierung aus.
Der Kommentierung wird der Abdruck beider Gesetzestexte samt der Hinweisgeberschutzgesetz-Externe-Meldestelle-des-Bundes-Verordnung (HEMBV) vorangestellt. Ein effizientes Nachschlagen einzelner Fragestellungen wird insb durch den ausführlichen Fußnotenapparat und das umfassende Stichwortverzeichnis ermöglicht.
Aufgrund der bewussten Aufbereitung als Kommentar und nicht bloß als Anwaltshandbuch richtet sich das gegenständliche Werk vor allem an die jeweils zur Entscheidung berufenen Gerichte. Um einen ersten Ein- bzw schnellen Überblick zu erlangen, ist demgegenüber auf den von denselben Autoren herausgegebenen und bewusst mit der Kommentierung verzahnten Leitfaden (Gramlich/Lütke [Hrsg], Geschäftsgeheimnisse & Whistleblowing. Leitfaden zum richtigen Umgang in der täglichen Praxis [2023]) zu verweisen. Dieser verzichtet bewusst auf wissenschaftliche Vertiefungen und stellt einen prägnanten und kompakten Zugang für die betriebliche Praxis dar.
Schließlich kann die Kommentierung aufgrund der dem deutschen und österreichischen Recht gemeinsamen unionsrechtlichen Grundlage (HinSchRL und GeschGehRL) mitunter auch für den österreichischen Leser ein hilfreiches Nachschlagewerk sein. Sie bietet jedenfalls einen guten Überblick über die deutsche Rechtslage. 89