Fischer/Pellmann/Schoch (Hrsg)HinSchG – Hinweisgeberschutzgesetz – Kommentar
Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2024, 670 Seiten, kartoniert, € 132,70
Fischer/Pellmann/Schoch (Hrsg)HinSchG – Hinweisgeberschutzgesetz – Kommentar
Die Bedeutung von Whistleblowern hat in den letzten beiden Jahrzehnten in gesellschaftspolitischer Hinsicht stark zugenommen, weshalb auch der Ruf nach einem gesetzlichen Rahmen für den Schutz von Hinweisgeber:innen stetig lauter wurde. Historisch betrachtet ist der Begriff des Whistleblowers in seinen verschiedenen inhaltlichen Ausdeutungen stark durch Einflüsse des anglo-amerikanischen Rechtskreises geprägt und als solches schon länger bekannt. Insofern ist die Einrichtung sowie der Betrieb von Hinweisgebersystemen in großen Unternehmen längst gelebte Praxis. Bezogen auf Deutschland betreiben alle DAX-40-Unternehmen schon seit einer Weile interne Meldesysteme (vgl Sombrowski/Oelrich/Günther, WPg 2023, 464 [465 f]). Auf europäischer Ebene wurde dagegen erst mit der Erlassung der RL (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, der Grundstein für einen gemeinsamen verpflichtenden Mindeststandard gelegt. Die Whistleblower-RL (EU) 2019/1937 bildet somit den Ausgangspunkt für die Transformation von deren inhaltlichen Vorgaben in das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten. In Deutschland wurde das Hinweisgeberschutzgesetz vom 31.5.2023 (dBGBl 2023 I Nr 140) am 2.7.2023 normativ wirksam und trat damit ein paar Monate nach dem österreichischen Pendant (vgl BGBl I 2023/6) in Kraft.
Das vorliegende Werk behandelt das gesamte deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in der bewährten Form eines umfassenden Gesetzeskommentars. Die Autor:innen begnügen sich dabei keineswegs mit einer bloß deskriptiven Darstellung bestehender Lehr- und Judikaturmeinungen, sondern lassen durchaus auch kontroversielle und wertende Ansätze einfließen – wie etwa bei der Frage nach einer potenziellen Unionsrechtswidrigkeit in Hinblick auf die Bildung von Organisationseinheiten nach § 12 Abs 1 Satz 2 HinSchG.
Überdies berücksichtigt der Kommentar auch landesrechtliche Aspekte, deren Regelung durch den Bund aufgrund des Durchgriffsverbots des Art 84 Abs 1 GG nicht möglich ist. Insofern werden auch die zum Zeitpunkt des Entstehens des Werkes bestehenden Regelungen in den Ländern nicht ausgespart.
Das gegenständliche Buch zum Hinweisgeberschutzgesetz stellt einen kompakten, klar und verständlich verfassten und gut strukturierten Gesetzeskommentar dar, der dem Anspruch von Anwender:innen aus Wissenschaft und Praxis jedenfalls gerecht wird.