Oberthür/Chandna-HoppeMobile Work. Rechtsfragen zu Homeoffice und mobiler Arbeit – Handbuch
C.H. Beck Verlag, München 2024, XXX, 336 Seiten, Leinen, € 109,-
Oberthür/Chandna-HoppeMobile Work. Rechtsfragen zu Homeoffice und mobiler Arbeit – Handbuch
14 ExpertInnen, zum größten Teil aus der juristischen Praxis, haben sich in diesem Handbuch umfassend der Rechtsfragen rund um die wohl bedeutendste Änderungsmöglichkeit traditioneller Arbeitsbeziehungen im Rahmen der digitalen Transformation angenommen: dem technisch möglichen und praktisch bereits weit verbreiteten mobilen Arbeiten („Mobile work“). Gleich zu Beginn werden die zentralen Fragen rund um die Statusrelevanz – vollständige Flexibilität versus Fremdbestimmtheit – thematisiert und die Grenzen des Arbeitsvertrages als rechtliche Grundlage für mobiles Arbeiten ausgelotet (S 25 ff). Der inhaltliche Bogen reicht sodann von Anordnungsbefugnissen und Freiwilligkeit nach Maßgabe der individualrechtlichen Rahmenbedingungen (S 39 ff) über betriebsverfassungsrechtliche Zuordnungs-, Organisations- und Beteiligungsfragen (S 108 ff) bis zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen wie jener nach dem Unfallversicherungsschutz (S 265 ff). Von großem Interesse für die Praxis dürfte das interessante Kapitel über mobiles Arbeiten mit Auslandsbezug sein (S 207 ff). Ausführungen über die steuerrechtlichen Aspekte runden das Werk schließlich ab (S 315 ff).
Der personalwirtschaftliche Teil (S 12 ff) basiert auf mehreren Studien des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), welche von der Autorin gemeinsam mit Alexander Piele und Christian Piele erstellt wurden.
Insgesamt ist der Praxiswert dieses Handbuchs hoch einzuschätzen. Unter Einbeziehung der relevanten Judikatur wird der rechtliche Status quo präsentiert. Zwar fehlt auch nicht die maßgebliche wissenschaftliche Literatur, doch wurde zugunsten der klar strukturierten und für den betrieblichen Alltag leicht fassbaren Ergebnisse auf eingehende Auseinandersetzungen mit allenfalls divergierenden Meinungen in der wissenschaftlichen Literatur verzichtet.93