Graf-Schimek (Hrsg)Fachlexikon Sozialversicherungsrecht. Von „Abfertigung“ bis „Zuverdienstgrenzen“

Linde Verlag, Wien 2014, 624 Seiten, € 68,-

MICHAELAFISCHER

Das vorliegende Fachlexikon zum Sozialversicherungsrecht ist, laut der Herausgeberin Dr.inCaroline Graf-Schimek, LL.M., ein Nachschlagewerk vor allem für PraktikerInnen, doch auch für Interessierte (von StudentInnen bis AG). Insgesamt 13 AutorInnen aus Wissenschaft und Praxis (Wirtschaftskammer und SV) haben 850 Stichworte aus dem Sozialversicherungsrecht erläutert. Es enthält Themen wie KV, UV, PV und AlV, Verfahrensrecht, Beschäftigungsformen und Auslandsberührung, wobei laut Vorwort ein besonderes Augenmerk auf der SV der Selbstständigen liegt.

Die einzelnen Begriffe sind nachvollziehbar und umfassend ausgewählt und werden gut verständlich erklärt. Dies erfolgt nicht nur deskriptiv, sondern mit einer Tiefe, die dem/der LeserIn einen guten Einblick ermöglicht. Die Erläuterungen zu den einzelnen Begriffen enthalten die jeweils dazugehörenden Rechtsnormen und Querverweise zu weiterführenden Stichworten. An mancher Stelle wird auch die einschlägige Judikatur (mit Verweis auf die jeweiligen GZ) wiedergegeben, was für den/die LeserIn, der/die sich intensiver mit der Thematik befassen will, hilfreich ist. An anderer Stelle fehlen derartige Verweise leider. Bei einer Überarbeitung des Werkes wäre mE eine Erweiterung wünschenswert. So fehlt etwa in den Erläuterungen zum Begriff „Ausgleichszulage, Inlandsaufenthalt“ ein Hinweis auf die jüngst viel diskutierte Rs Brey (EuGH 19.9.2013, C-140/12) im Hinblick auf den „rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt“. Auch finden sich keine Verweise auf die Literatur, was eine vertiefte Auseinandersetzung des/der Lesers/in erschwert.

Dies ändert aber nichts daran, dass es sich um ein sehr gelungenes Werk handelt, das es, wie im Vorwort angekündigt, PraktikerInnen und Interessierten ermöglicht, schnell einen gut verständlichen Überblick und, wenn gewünscht, auch einen vertieften Einblick in die einzelnen Materien des Sozialversicherungsrechts zu erhalten.